Betriebsratsseminare

Auch im Jahr 2026 wollen wir mit dem Angebot von vier Seminaren zu aktuellen Themen wieder erforderliche Rechtskenntnisse (§ 37 Abs. 6 BetrVG) vermitteln und dabei insbesondere durch den Erfahrungsaustausch sicherstellen, dass die Vermittlung von Kenntnissen in einem intensiven Zusammenhang mit der betrieblichen Wirklichkeit steht.

Bei Bedarf können auch kurzfristig Schulungen für einzelne Betriebsratsgremien zu diesen oder anderen aktuellen betrieblichen Fragen und Problemen organisiert und betriebsnah durchgeführt werden.

ANMERKUNGEN ZU DEN SEMINAREN

DIE KOSTENTRAGUNG

Es handelt sich um Seminare, die für die Arbeit des Betriebsrates erforderlich sind. Daher trägt das Unternehmen für die Teilnahme gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG die Kosten. Die Teilnahme eines oder mehrerer Betriebsratsmitglieder bedarf eines ordnungsgemäßen Beschlusses, der vom Betriebsrat in einer Betriebsratssitzung gefasst werden muss.

DIE ZIELGRUPPE

Die Seminare wenden sich an neue Betriebsratsmitglieder ebenso wie an solche, die ihr Amt bereits länger ausüben:

Bei Seminaren, die sich eng auf bestimmte Themen beziehen, bedarf es keiner Unterscheidung zwischen “Neuen” und “Fortgeschrittenen”. Der Erfahrungsaustausch ist ein wichtiger Aspekt der Schulungsarbeit.

Die Zahl der Teilnehmenden soll 15 nicht überschreiten. Eine weitere Intensivierung wird erreicht, wenn die Betriebsräte durch Beschluss möglichst mehrere Mitglieder zum Seminar entsenden. Dies vereinfacht die praktische Umsetzung gewonnener Erkenntnisse.

DAS SCHULUNGSZIEL

Betriebsräte sollen befähigt werden, in ihrem Betrieb gestaltend mitzuwirken – obwohl manchmal mehr als bloße Verhinderung des Schlimmeren kaum möglich ist. Wichtig ist neben der Wissensvermittlung vor allem die Unterstützung der praktischen Betriebsratsarbeit. Selbstverständlich beziehen alle Schulungen die jeweils aktuelle Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ein.

Nicht “viel wissen” und “wenig umsetzen”, sondern praxisbezogenes Wissen wird angestrebt.

DIE REFERIERENDEN

Die inhaltliche Vorbereitung und Durchführung leisten unsere drei Arbeitsrechtler/innen Veronica Bundschuh, Marius Schaefer und Elena Gabel Delgado (alle mit Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht). Ab einer Teilnehmerzahl von ca. 10 Personen wird ein erfahrenes Betriebsratsmitglied als Referierender „aus der Praxis“ ergänzend referieren. 

ORT DER SEMINARE

Grimm & Partner Unternehmens- und Wirtschaftsberatung GmbH,
Hohenzollernring 56, 48145 Münster
Seminarraum 1.OG

DIE GEBÜHREN

In der erhobenen Gebühr von 340,- € zuzüglich Mehrwertsteuer je teilnehmender Person sind Verpflegung und Unterlagen bereits eingeschlossen. Die Rechnung (sowie eine Teilnahmebestätigung) erhält der Betriebsrat nach dem Seminar mit der Bitte, sie zwecks Kostenerstattung an das Unternehmen weiterzuleiten.

Anmeldung

Wir bitten um Anmeldung über unser Online-Buchungsportal.

 

MEISTERERNST DÜSING MANSTETTEN

Partnerschaft von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mbB

Oststr. 2, 48145 MÜNSTER

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