Betriebsratsseminare

Auch im Jahr 2024 wollen wir mit dem Angebot von sechs Seminaren zu aktuellen Themen wieder erforderliche Rechtskenntnisse (§ 37 Abs. 6 BetrVG) vermitteln und dabei insbesondere durch den Erfahrungsaustausch sicherstellen, dass die Vermittlung von Kenntnissen in einem intensiven Zusammenhang mit der betrieblichen Wirklichkeit steht.

Bei Bedarf können auch kurzfristig Schulungen für einzelne Betriebsratsgremien zu diesen oder anderen aktuellen betrieblichen Fragen und Problemen organisiert und betriebsnah durchgeführt werden.