Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist ein weites Feld – und ein wichtiges: Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Bürgern, zugleich auch die Funktionsweise der Institutionen der Verwaltung und ihr Verhältnis zueinander.
Dabei geht es sowohl um die allgemeinen Grundlagen der Verwaltung und ihrer Tätigkeit, aber auch um fachspezifische Regeln für einzelne Verwaltungszweige: Baurecht, Kommunalrecht, Beamtenrecht, Subventionsrecht, Umweltrecht...

Zu den besonderen Kennzeichen unserer Partnerschaft gehört, dass das Verwaltungsrecht von einem Team von Fachanwältinnen bzw. Fachanwälten betreut wird – mit unterschiedlichen Arbeitsschwerpunkten.

Im Zusammenwirken ergibt sich eine geballte Kompetenz für die Durchsetzung Ihrer Anliegen.

Zum Bereich Verwaltungsrecht arbeitet bei uns dieses Team:

Rechtsinfos aus dem Bereich Verwaltungsrecht.