Seminare zum Schwerbehindertenrecht 2023
Rechtsanwalt Klaus Kettner und Frau Rechtsanwältin Elena Gabel führen am 09.03.2023 unsere diesjährige Tagesveranstaltung zum Schwerbehindertenrecht durch. Bei ausreichender Nachfrage wird dieses Seminar am 23.03.2023 wiederholt.
Im Einzelnen werden folgende Themen behandelt:
- Anspruch der schwerbehinderten Menschen auf leidensgerechte Beschäftigung; Rolle der Schwerbehindertenvertretung.
- Neues zum betrieblichen Eingliederungsmanagement; Änderung der Gesetzesgrundlage und Klarstellungen in der Rechtsprechung.
- Fallstudie: Antrag auf Zustimmung zur Kündigung eines schwerbehinderten Menschen nach vorheriger Durchführung eines BEM; Rolle der Schwerbehindertenvertretung im BEM und im Verfahren vor dem Integrationsamt.
- Die Genehmigungsfiktion im Teilhaberecht nach § 18 Abs. 3 SGB IX unter Berücksichtigung der Rechtsprechung zum SGB V.
- Aktuelle Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht, u. a. zu den Themen:
- Beendigung der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung innerhalb der Wahrperiode,
- Streitigkeiten zwischen Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen und ihrer Stellvertretung,
- Kostentragung des Arbeitgebers,
- Erstattung von Fahrtkosten zur Arbeitsstelle während der stufenweisen Wiedereingliederung,
- Unterrichtungsrecht der Schwerbehindertenvertretung, Art und Weise der Unterrichtung,
- Verfall von Urlaub aus gesundheitlichen Gründen.
Zielgruppe: Schwerbehindertenvertreter sowie Betriebs- und Personalräte
Referenten: Klaus Kettner, Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht und Elena Gabel, Rechtsanwältin
Termin: Donnerstag, 09. März 2023, 09.00 Uhr (ggf. Wiederholung Donnerstag, 23. März 2023, 09.00 Uhr)
Ort: Tagungsraum unserer Kanzlei in der Oststr. 2, 48145 Münster
Kosten: 300,00 € zzgl. Mehrwertsteuer je Teilnehmer/in (in der Gebühr sind Verpflegung und Teilnehmerunterlagen bereits eingeschlossen)
Es handelt sich um ein Seminar, das für die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung sowie des Betriebsrates und des Personalrates erforderlich ist. Daher trägt der Arbeitgeber die Kosten für die Teilnahme der Schwerbehindertenvertretung gemäß § 179 Abs. 8 i.V.m. Abs. 4 Satz 3 und Satz 4 des SGB IX, von Betriebsräten gemäß § 37 Abs. 6 i.V.m. § 40 BetrVG und von Personalräten gemäß § 42 Abs. 5 LPVG NRW oder § 44 Abs. 1 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG. Die Teilnahme von Betriebs- und Personalräten bedarf eines ordnungsgemäßen Beschlusses, der in der Sitzung des Gremiums gefasst werden muss.
Ein Anmeldeformular finden Sie hier.