Trotz Zivildienst schnell studieren
Zivil- und Wehrdienst stehen einem baldigen Studienbegin nicht entgegen:
Wer in diesem Jahr Abitur gemacht hat, kann trotzdem im Herbst mit dem Studium beginnen - auch wenn man inzischen den Wehr- oder Zivildienst angetreten hat.
Das Verwaltungsgericht Münster hat in dem von uns geführten Verfahren das Bundesamt für den Zivildienst verpflichtet, einen Zivildienstleistenden, der seinen Zivildienst am 01.07.2010 begonnen hat, vorläufig zum 01.10.2010 aus dem laufenden Zivildienst zu entlassen. Damit kann der Studierende sein Studium am 01.10.2010 an der TU München aufnehmen.
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(02.09.2010)
Beschränkung des Zugangs zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt rechtlich zweifelhaft
Eine unliebsame Überraschung gab es für all die Studierenden, die im Herbst mit dem Vorbereitungsdienst für das Lehramt beginnen wollen.
Die Bezirksregierungen teilten mit Schreiben vom 04.06.2010 mit, dass für den Zugang
zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt teilweise ein Zulassungsverfahren durchgeführt
wird, sprich: Es gibt einen "numerus clausus" für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt
an Gymnasien und Gesamtschulen, außerdem eine neue Ausschlussfrist für Bewerber/innen,
die im Herbst ins Referendariat wollen. mehr...
(11.06.2010)
Der Numerus clausus wird schärfer!
Die Bewerbungsfrist bei der ZVS (jetzt hochschulSTART.de) ist inzwischen abgelaufen. Es ist leider zu erwarten, dass der NC für Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin sich noch verschärfen wird. Auch Bewerber mit Noten weit unter 1,9 werden voraussichtlich keinen Studienplatz erhalten.
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(19.07.2010)
Beschränkung des Zugangs zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt rechtlich zweifelhaft
Eine unliebsame Überraschung gab es für all die Studierenden, die im Herbst mit dem Vorbereitungsdienst für das Lehramt beginnen wollen.
Die Bezirksregierungen teilten mit Schreiben vom 04.06.2010 mit, dass für den Zugang
zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt teilweise ein Zulassungsverfahren durchgeführt
wird, sprich: Es gibt einen "numerus clausus" für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt
an Gymnasien und Gesamtschulen, außerdem eine neue Ausschlussfrist für Bewerber/innen,
die im Herbst ins Referendariat wollen. mehr...
(11.06.2010)
Zwei Mütter streiten für die gemeinsame Elternschaft
Das Adoptionsrecht erlaubt nur Ehepaaren die gemeinsame Adoption - Kanzlei Meisterernst Düsing Manstetten legt Verfassungsbeschwerde ein.
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(22.04.2010)
Rösler-Vorstoß verfassungsrechtlich zweifelhaft
Der Vorstoß von Minister Rösler zur Einführung einer "Landarztquote" ist verfassungsrechtlich zweifelhaft und geht den Problemen der Medizinerausbildung vorbei.
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(06.04.2010)
Fachanwälte für Agrarrecht
Durch Urkunde vom 16.03.2010 hat Rechtsanwältin und Notarin Mechtild Düsing nun
auch die Berechtigung erhalten, die Berufsbezeichnung Fachanwältin für Agrarrecht
zusätzlich zu ihren bisherigen Fachanwaltsbezeichnungen zu führen.
Damit sind nun in unserer Kanzlei zwei Fachanwälte für Agrarrecht tätig, da
Rechtsanwalt Dr. Schuhmacher die Befähigung schon im letzten Jahr erhalten hat.
Die Berechtigung zum Führen von Fachanwaltsbezeichnungen wird von der
Rechtsanwaltskammer davon abhängig gemacht, dass jährlich
Fortbildungsveranstaltungen in ausreichender Zahl zu dem jeweiligen Rechtsgebiet
nachgewiesen werden.
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(25.03.2010)
Hofabgabeklausel auf dem Prüfstand
Die Hofabgabeklausel im landwirtschaftlichen Rentenrecht ist umstritten. Viele Bauern halten den Zwang zur Hofabgabe nicht mehr für zeitgemäß, denn 65 % aller Flächen sind heute verpachtet.
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(01.03.2010)
Zeitarbeit: Tarifverträge Christlicher Gewerkschaften unwirksam/Leiharbeitnehmer haben Nachzahlungsansprüche
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat am 07.12.2009 (AZ: 23 TaBV 1016/09) entschieden, dass die Tarifverträge der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) unwirksam sind.
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(11.12.2009)
BGH bestätigt Verpflichtung des Pächters zur Übertragung von Zahlungsansprüchen auf den Verpächter am Ende des Pachtvertrages
Der BGH hatte im Urteil vom 24.04.2009 ? LwZR 11/08 erstmalig den Fall zu entscheiden, ob eine Klausel in einem Landpachtvertrag über einen gesamten Betrieb wirksam war, in der sich der Pächter verpflichtete, sämtliche mit dem Betrieb verbundenen Prämienansprüche bei Pachtende auf den Verpächter zu übertragen.
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(13.11.2009)
Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für nächtliche Beatmungsaufsicht
Das Beihilferecht ergänzt nach seiner Konzeption die mit eigenen Mitteln zu betreibende Eigenvorsorge des Beamten. Dies ist Ausfluss der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber dem Beamten.
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(22.09.2009)
Meisterernst
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Manstetten
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