Möglichkeit der Stiefkindadoption in nichtehelicher Lebensgemeinschaft
Seit einer Gesetzesänderung, welche am 31.03.2020 in Kraft getreten ist, steht es auch Personen in nichtehelicher Lebensgemeinschaft nun offen, das Kind ihres Partners zu adoptieren. Zuvor war eine zur gemeinsamen Elternschaft führende Stiefkindadoption nur dann möglich, wenn der Stiefelternteil mit dem rechtlichen Elternteil verheiratet war. Für nichteheliche Familien bestand diese Option hingegen nicht, da eine unverheiratete Person ein Kind grundsätzlich nur allein annehmen kann.
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Münster, 19.05.2020
BGH Entscheidung, Urteil vom 18.06.2019, Az. X ZR 107/16
Bei dem Fall, mit dem sich der BGH beschäftigte, war die Klägerin Mutter einer Tochter. Sie klagte gegen den ehemaligen Lebensgefährten ihres Kindes. Der Beklagte und die Tochter der Klägerin waren bereits seit 8 Jahren ein Paar, als sie beschlossen gemeinsam eine Wohnimmobilie zu erwerben. Die Klägerin und ihr Ehemann schenkten dem Paar mehr als 100.000 € zur Finanzierung der Immobilie. Da sich der Beklagte und die Tochter der Klägerin jedoch nach weniger als 2 Jahren nach der Schenkung trennten, klagte die Klägerin aus eigenem und von ihrem Ehemann abgetretenen Recht auf Rückzahlung der Finanzierungsbeiträgen für die Wohnimmobilie.
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Münster, 31.03.2020
Unterhaltspflichten im Wechselmodell
Bei den Regelungen und Tabellen zum Kindesunterhalt geht der Gesetzgeber grundsätzlich noch von dem sogenannten „Residenzmodell“ aus, bei welchem ein Kind seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil hat. Dieser Elternteil erfüllt seine Unterhaltsverpflichtung gegenüber dem Kind durch seine Pflege- und Betreuungsleistungen und ist deshalb von der Barunterhaltspflicht befreit. Der andere Elternteil hingegen ist zur Leistung einer Geldrente verpflichtet und sieht sein Kind im Rahmen von festgelegten Umgangszeiten regelmäßig.
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Münster, 31.03.2020