Öko- Regelung 4 (ÖR4) - Ablehnungsbescheide für das Jahr 2023 aufgrund hohem RGV
Mit Beginn der neuen GAP bestand für alle Landwirte die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an den neu geschaffenen Öko-Regelungen. Viele Landwirte haben auf die Teilnahme verzichtet. Schließlich waren die finanziellen Anreize gering und der zu betreibende Aufwand nicht unerheblich.
Trotzdem haben sich einige Landwirte den Herausforderungen gestellt und die Vorgaben der Regelungen, wie sie im Vorfeld kommuniziert wurden, umgesetzt. Dies auch im Bereich der Öko-Regelung 4 (Dauergrünland Extensivierung Betrieb). Die Regelung verlangt u.a. neben Bewirtschaftungseinschränkungen, dass die Landwirte im Gesamtbetrieb im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2023 durchschnittlich einen Viehbesatz von mindestens 0,3 und höchstens 1,4 raufutterfressenden Großvieheinheiten (RGV) je Hektar förderfähigen Dauergrünland einhalten. Diese Landwirte wurden nunmehr in der vergangenen Woche durchaus überrascht.
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Münster, 26.02.2024
Genehmigung des Hofübergabevertrages
Im Rahmen der Hofnachfolge und der lebzeitigen Übertragung des landwirtschaftlichen Betriebes auf
den Nachfolger gilt es zu berücksichtigen, dass der Übergabevertrag der Genehmigung nach dem
Grundstücksverkehrsgesetz bedarf. Grundsätzlich gilt hier für jeden landwirtschaftlichen Betrieb § 2
GrdstVG.
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Münster, 26.06.2020
Notarielle Kosten für Hofübergabeverträge
Eine weitere interessante Entscheidung im Hinblick auf Kosten für einen Hofübergabevertrag hat das
Landgericht Arnsberg am 20.12.2019 zum Az. 4 OH 18/19 getroffen. Es ging hier um die Privilegierungsvorschrift des § 48 GNotKG, der die notariellen Kosten für einen Hofübergabevertrag signifikant senken kann.
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Münster, 26.06.2020
Fehler in Beihilfeanträgen für Agrarsubventionen - Möglichkeit der Berichtigung
Zahlreiche Landwirte müssen in diesen Wochen wieder die Beihilfeanträge zu den einzelnen Agrarsubventionen ausfüllen. Die Antragsunterlagen sind umfassend und zum Teil nicht immer eindeutig bzw. leicht verständlich. Es bedarf daher besonderer Aufmerksamkeit. Trotzdem kommt es immer mal wieder zu Fehlern bei der Antragstellung oder Irrtümern über die richtigen Antragsangaben. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf die Fördersumme haben. Deshalb sehen die europäischen Vorgaben für die Bewilligungsbehörde eine Möglichkeit vor, von Amts wegen einen "offensichtlichen Irrtum" zu korrigieren.
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Münster, 26.06.2020
Keine Sanktion für fehlerhafte Codierung im Sammelantrag - Greening Auflagen
Landwirte haben in ihrem Sammelantrag die beihilfefähigen Flächen nachzuweisen und diesen ist jeweils ein Nutzungscode zuzuordnen. Fehlerhafte Angaben zu den Flächen und dem jeweiligen Nutzungscode im Sammelantrag führen dazu, dass die beantragte Prämie teilweise nicht gewährt wird. Zusätzlich nimmt die Bewilligungsbehörde eine Verwaltungssanktion vor. Diese muss aber nicht in jedem Fall gerechtfertigt sein. Schließlich sehen die europäischen Vorschriften verschiedene Ausnahmefälle für das Absehen von einer solchen Verwaltungssanktion vor.
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Münster, 26.06.2020