Auffahrunfall bei Fahrradfahrern
Wenn es hinten knallt, gibt es vorne Geld. Dies gilt auch bei Auffahrunfällen von Radfahrern (OLG Koblenz Urt. v. 24.10.2012 – 5 U 583/12 -).
Ein Radfahrer bremste für einen die Fahrbahn querenden Fußgänger. Der Radler war mit ca. 14 km/h unterwegs. Ein hinter ihm fahrender Radfahrer fuhr auf ihn auf.
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Münster, 10.05.2013
Trunken zu Fuß – Führerscheinentzug?!
Wer trunken zu Fuß unterwegs ist, muss nicht nur damit rechnen, sich einem “Idiotentest“ unterziehen zu müssen, sondern riskiert auch seinen Führerschein (VG Neustadt Beschl. v. 28.01.2013 – 1 L 29/13 .NW -).
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Münster, 16.04.2013
Mit Flip-Flops aufs Gaspedal?
Sommerzeit ist Ferienzeit. Viele Autofahrer stimmen sich auf den Urlaub ein, indem sie sich mit Sandalen, Flip-Flops oder gar barfuß hinter das Steuer setzen. Ob dies allein aufgrund steigender Temperaturen anzuraten ist, ist fragwürdig.
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Münster, 01.08.2012
Unangeschnallt in die Mithaftung?
Nicht immer muss sich ein Geschädigter eine Haftungskürzung wegen Mitverschuldens gefallen lassen, wenn er den Sicherheitsgurt nicht angelegt hat. So entschied der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28.02.2012 (- VI ZR 10/11 -).
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Münster, 15.05.2012
Kleine Parkscheibe – kleines Bußgeld
Die Größe einer Parkscheibe ist gesetzlich genau vorgeschrieben. Wird sie nicht eingehalten, droht ein Bußgeld.
Ein Autofahrer parkte seinen Wagen auf einem Parkplatz, auf welchem die Verwendung einer Parkscheibe vorgeschrieben war. Er nutzte auch eine Parkscheibe, aber eine Miniatur-Parkscheibe mit den Maßen 40 mm mal 60 mm. Gesetzlich vorgeschrieben sind die Maße 110 mm mal 150 mm. Der Fahrer sollte ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro zahlen. Hiergegen wehrte sich der Mann.
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Münster, 17.10.2011