Auffahrunfall bei Fahrradfahrern
Wenn es hinten knallt, gibt es vorne Geld. Dies gilt auch bei Auffahrunfällen von Radfahrern (OLG Koblenz Urt. v. 24.10.2012 – 5 U 583/12 -).
Ein Radfahrer bremste für einen die Fahrbahn querenden Fußgänger. Der Radler war mit ca. 14 km/h unterwegs. Ein hinter ihm fahrender Radfahrer fuhr auf ihn auf.
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Münster, 10.05.2013
Trunken zu Fuß – Führerscheinentzug?!
Wer trunken zu Fuß unterwegs ist, muss nicht nur damit rechnen, sich einem “Idiotentest“ unterziehen zu müssen, sondern riskiert auch seinen Führerschein (VG Neustadt Beschl. v. 28.01.2013 – 1 L 29/13 .NW -).
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Münster, 16.04.2013
Mit Flip-Flops aufs Gaspedal?
Sommerzeit ist Ferienzeit. Viele Autofahrer stimmen sich auf den Urlaub ein, indem sie sich mit Sandalen, Flip-Flops oder gar barfuß hinter das Steuer setzen. Ob dies allein aufgrund steigender Temperaturen anzuraten ist, ist fragwürdig.
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Münster, 01.08.2012