Verkehrsrecht

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Auffahrunfall bei Fahrradfahrern

Wenn es hinten knallt, gibt es vorne Geld. Dies gilt auch bei Auffahrunfällen von Radfahrern (OLG Koblenz Urt. v. 24.10.2012 – 5 U 583/12 -).

Ein Radfahrer bremste für einen die Fahrbahn querenden Fußgänger. Der Radler war mit ca. 14 km/h unterwegs. Ein hinter ihm fahrender Radfahrer fuhr auf ihn auf.

Aus Sicht der Richter hatte der auffahrende Radfahrer den Unfall allein zu verantworten. Entweder hatte der Auffahrende keinen hinreichenden Abstand zum Vordermann gehalten oder aber er hätte zumindest noch ausweichen können und müssen.

Der auffahrende Radfahrer hatte beide Geschädigte vollumfänglich schadlos zu halten.

Münster, 10.05.2013

Burkard Lensing, LL.M., Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht