Öko- Regelung 4 (ÖR4) - Ablehnungsbescheide für das Jahr 2023 aufgrund hohem RGV
Mit Beginn der neuen GAP bestand für alle Landwirte die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an den neu geschaffenen Öko-Regelungen. Viele Landwirte haben auf die Teilnahme verzichtet. Schließlich waren die finanziellen Anreize gering und der zu betreibende Aufwand nicht unerheblich.
Trotzdem haben sich einige Landwirte den Herausforderungen gestellt und die Vorgaben der Regelungen, wie sie im Vorfeld kommuniziert wurden, umgesetzt. Dies auch im Bereich der Öko-Regelung 4 (Dauergrünland Extensivierung Betrieb). Die Regelung verlangt u.a. neben Bewirtschaftungseinschränkungen, dass die Landwirte im Gesamtbetrieb im Zeitraum vom 1. Januar bis 30. September 2023 durchschnittlich einen Viehbesatz von mindestens 0,3 und höchstens 1,4 raufutterfressenden Großvieheinheiten (RGV) je Hektar förderfähigen Dauergrünland einhalten. Diese Landwirte wurden nunmehr in der vergangenen Woche durchaus überrascht.
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Münster, 26.02.2024