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Ewiges Recht, fehlerhafte Kreditverträge zu widerrufen, erlischt - letzte Gelegenheit am 22.06.2016!
Bankkunden, die von günstigen Zinsen profitieren wollen, haben häufig die Karte des sog. Widerrufsjokers gezogen. Der Widerruf eines Kredits zwingt die Bank zur Rückabwicklung des Darlehens ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung einstreichen zu können. Wenn die Bank ihre Kunden fehlerhaft über das Widerrufsrecht belehrt hat, so galt bislang nicht die vom Gesetzgeber vorgesehene 2-Wochenfrist für die Ausübung des Widerrufsrechtes, sondern - nach der Rechtsprechung - ein unbefristetes und damit ewiges Widerrufsrecht. Ohne in die Gefahr der Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung zu kommen, konnten eine Vielzahl von Bankkunden auf diese Art und Weise ihre Kreditverträge rückabwickeln bzw. zinsgünstig umfinanzieren.
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Münster, 10.03.2016
BGH stärkt Phishing-Opfern den Rücken
Bankkunden, die Opfer einer Phishing-Attacke wurden, haben nunmehr bessere Aussichten, ihr Geld zurückzubekommen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Banken ihrem Kunden nicht ohne weiteres ein grob fahrlässiges Verhalten unterstellen können, wenn eine Überweisung im Online-Banking mit einer gültigen PIN und TAN Nummer erfolgte (Urt. v. 26.01.2016, - XI ZR 91/14 -).
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Münster, 22.02.2016