Corona und Bußgeld – Einspruch kann sich lohnen
Bis zu 25.000 Euro sind bei Verstößen gegen die Corona-Verordnungen der Länder zu zahlen. Die genauen Regelungen und Bußgelder sind in den einzelnen Bundesländern zwar unterschiedlich, dennoch sprechen die Ordnungsämter und die Polizei in diesen Tagen in großer Zahl Bußgelder wegen Missachtung der geltenden Corona-Regeln aus.
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Münster, 28.05.2020
Versammlungsfreiheit in Zeiten von Corona, einige Hinweise zur Rechtslage in NRW
Die Länder haben unterschiedliche Verordnungen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 erlassen. Diese sehen auch unterschiedliche Regelungen im Umgang mit Versammlungen vor. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die CoronaSchVO NRW.
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Münster, 06.04.2020