BAföG auch bei Studienverzögerung durch Erwerb griechischer Sprachkenntnisse
OVG NRW gibt Studierendem der Uni Münster Recht
Wer für das Studium BAföG erhält, muss nach vier Semestern beim Bafög Amt eine Bescheinigung der Hochschule vorlegen, dass die nach vier Semestern üblichen Leistungen erbracht sind. Die Bescheinigung ist für die Studierenden sehr wichtig. Von ihr hängt ab, ob es weiter BAföG gibt.
Fehlen nach vier Semestern noch Leistungsnachweise, kann nach fünf Semestern nur eine Bescheinigung vorlegt werden, dass nun der Leistungsstand von fünf Semestern erreicht ist.
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Münster, 26.01.2023