Altersrente erst mit 67
Im März 2007 hat der Gesetzgeber das "Gesetz zur Anpassung der Regelaltersgrenze an die demographische Entwicklung und zur Stärkung der Grundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RVO-Altersgrenzenanpassungsgesetz)" beschlossen. Das Stichwort lautet: Rente mit 67. Das trifft auf alle Versicherten zu, die heute 43 Jahre alt sind oder jünger. Diese Versicherten können erst mit 67 Jahren in Rente gehen.
mehr
Münster, 27.08.2007