Zehnjahresfrist für Pflichtteilsergänzungsansprüche
Bekanntlich gibt es beim Erbfall eine Zehnjahresfrist für Schenkungen. Hatte der Erblasser zehn Jahre vor seinem Tod eine Schenkung gemacht, so bleibt diese bei der Berechnung von Pflichtteilsansprüchen außen vor.
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Münster, 30.11.2005
Fortgeltung eines gemeinschaftlichen Testaments von Ehegatten mit wechselbezüglichen Verfügungen auch nach Scheidung der Ehe!
Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 07.07.2004, Az. IV ZR 187/03, entschieden, dass über § 2268 Abs. 2 BGB fortgeltende wechselbezügliche Verfügungen auch nach Scheidung der Ehe ihre Wechselbezüglichkeit behalten und nicht gem. § 2271 Abs. 1 S. 2 BGB durch einseitige Verfügung von Todes wegen aufgehoben werden können.
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Münster, 02.01.2005