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Zulage bei Ausübung eines höherwertigen Amtes
Die Übertragung eines höherwertigen Amtes lediglich zur kommissarischen Ausübung führt immer wieder zu Problemen.
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Münster, 22.11.2005
Das Auswahlgespräch bei der Besetzung von Beförderungsstellen
nsbesondere bei der Vergabe von Führungspositionen hat das Auswahlgespräch eine erhebliche Bedeutung für die Entscheidung des Dienstherrn über die Vergabe des Dienstposten erlangt.
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Münster, 01.02.2005
Die Bedeutung des Anforderungsprofils bei der Vergabe eines Beförderungspostens
Bei der Ausschreibung eines Dienstpostens hat der Dienstherr die Möglichkeit, die Kriterien für die Auswahl der Bewerber festzulegen. Im Auswahlverfahren ist der Dienstherr dann an das von ihm entwickelte Anforderungsprofil gebunden.
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Münster, 01.02.2005
Viva Vivento?
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 27.10.2004 eine grundlegende Entscheidung zu der Frage getroffen, inwieweit Bundesbeamte, die Beschäftigte der Deutschen Telekom AG sind, zu der Personalserviceagentur Vivento versetzt werden können. Durch die Entscheidung sind die Rechte der Beamten im Dienste der Telekom AG erheblich gestärkt worden.
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Münster, 03.01.2005
Die Übertragung einer leitenden Funktion lediglich auf Zeit verstößt gegen Bayrisches Verfassungsrecht
§ 12 b Beamtenrechtsrahmengesetz (BRRG) sieht vor, dass die Bundesländer durch Gesetz bestimmen können, dass ein Amt mit leitender Funktion zunächst im Beamtenverhältnis auf Zeit übertragen wird.
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Münster, 01.01.2005
Keine Versetzung von Professoren bei auslaufenden Studiengängen
Nach § 50 Abs. 2 Hochschulrahmengesetz (HRG) können beamtete Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer nur mit ihrer Zustimmung abgeordnet oder versetzt werden.
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Münster, 01.01.2005