Abordnungen von Lehrerinnen und Lehrern in NRW – Fragwürdige Entscheidungen bahnen sich an
Schon im Sommer 2023 ordnete die Bezirksregierung Münster zahlreiche Lehrkräfte ab. Das Ziel der Abordnungen sind meist Schulen im Ruhrgebiet, denen es an Personal mangelt. Nun deutet sich die nächste Welle der „Kaskadenabordnungen“ an.
Bei der Abordnung wird eine Tätigkeit an einer anderen Dienststelle vorübergehend übertragen. Nach § 24 Landesbeamtengesetz NRW bedarf es dafür eines dienstlichen Grundes. Vor der Abordnung ist die Beamtin oder der Beamte anzuhören. Die Entscheidung, wer abgeordnet wird, steht im Ermessen des Dienstherrn; also des Landes NRW, vertreten durch die Bezirksregierung.
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Münster, 01.03.2024