Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (EU- Whistleblowing Richtlinie)
Der Bundestag hat am 16. Dezember 2022 das lang erwartete Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) beschlossen. Ziel des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden EU-Richtlinie ist ein besserer Schutz von Whistleblowern, also von Personen, die Hinweise auf Missstände in Unternehmen geben. Nachdem der Gesetzesentwurf am 10.02.2023 im Bundesrat von den unionsgeführten Bundesländern blockiert wurde, wird nun der Vermittlungsausschuss angerufen.
Nicht zuletzt, weil die EU-Richtlinie bereits bis Dezember 2021 hätte umgesetzt werden müssen und die Bundesrepublik Deutschland inzwischen wegen der Nichtumsetzung von der Europäischen Kommission vor dem EuGH verklagt wird, ist jedoch davon auszugehen, dass das Gesetzgebungsverfahren nunmehr weiter beschleunigt wird und das HinSchG noch im 2. oder 3. Quartal 2023 in Kraft tritt.
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Münster, 20.02.2023