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Gebrauchtwagenkauf: "Scheckheftgepflegt" - Gewährleistung mit Haken

Verkauft ein Privatmann seinen Wagen als "scheckheftgepflegt", so ist diese Aussage für den Käufer nur von begrenztem Wert. Der Verkäufer übernimmt damit nicht die Garantie dafür, dass alle anstehenden Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt worden sind. So entschied das Landgericht Saarbrücken (AZ: 2 S 21/04).

Der verkaufte Gebrauchtwagen erlitt wenige Wochen nach dem Verkauf einen schweren Motorschaden. Ausweislich des Serviceheftes waren bei der 30.000-Kilometer-Inspektion nicht - wie vorgeschrieben - die Zündkerzen ausgewechselt worden. Nach Auffassung der Richter wolle der Privatverkäufer aber mit dem Hinweis auf den scheckheftgepflegten Zustand des Wagens lediglich dokumentieren, dass sein Auto regelmäßig zum Service gebracht worden sei. Dafür, dass tatsächlich alle Arbeiten ausgeführt worden sind, wolle der Verkäufer gerade nicht einstehen. Da im Kaufvertrag die Gewährleistung im Übrigen ausgeschlossen war, wurde die Klage abgewiesen.

Münster, 15.11.2005

Burkard Lensing, LL.M., Rechtsanwalt