Wirtschafts- und Verbraucherrecht
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Europaweit einheitliche Regelungen für Verbraucherschutz im Online-Handel

Ab Juni 2014 gelten europaweit einheitliche Regelungen für den Verbraucherschutz im Online-Handel. Das Parlament hat zum 13.06.2014 die Brüsseler Vorgaben aus der Verbraucherrechte-Richtlinie umgesetzt.

Hier die wichtigsten Regelungen:

Widerrufsrecht bei Online-Käufen, Telefon- und Katalog-Bestellungen:

In Zukunft gilt in allen EU-Staaten ein 14tägiges Widerrufsrecht. Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem der Unternehmer den Verbraucher über sein Widerrufsrecht zutreffend belehrt hat und der Verbraucher die Ware erhalten hat. Wird der Verbraucher falsch oder gar nicht belehrt, so verlängert sich die Widerrufsfrist um ein Jahr. Der Widerruf kann dem Händler per E-Mail, Fax oder Brief mitgeteilt werden. Der Verbraucher hat dann 14 Tage Zeit, um die Ware an den Unternehmer zurückzuschicken. In demselben Zeitraum muss der Unternehmer den Kaufpreis erstatten. Die Kosten für die Rücksendung der Ware trägt der Verbraucher, die ursprünglichen Lieferkosten muss der Unternehmer tragen. Solange der Unternehmer die Ware nicht zurückerhält oder zumindest einen Nachweis über die Rücksendung, muss er den Kaufpreis nicht erstatten. Die Höhe der Rücksendekosten muss im Vorfeld benannt werden.

Voreinstellungen für Zusatzleistungen bei Online-Bestellungen:

Voreinstellungen, also im Vorhinein gesetzte Häkchen für Zusatzleistungen, sind bei Internet-Buchungen künftig unzulässig. Wird dem Verbraucher, z. B. bei der Online-Buchung einer Pauschalreise durch eine Voreinstellung eine Reise-Rücktritts-Versicherung untergeschoben, ohne dass er diese Option durch einen eigenen Klick gewählt hat, so ist er nicht verpflichtet, den Preis für die Versicherung zu zahlen.

Button-Lösungen gegen Abo-Fallen:

Eine verbindliche Bestellung über eine Internet-Seite setzt voraus, dass der Unternehmer den Verbraucher klar und deutlich auf den Preis der Leistung hinweist. Bestätigt der Verbraucher den Preishinweis nicht durch den Klick auf eine Schaltfläche, kommt keine verbindliche Bestellung zu Stande.

Zusatzkosten für bestimmte Zahlungsarten:

Zusatzkosten für bestimmte Zahlungsarten (z.B. durch Kreditkarte) darf ein Unternehmer dem Verbraucher nur dann in Rechnung stellen, wenn ihm tatsächlich zusätzliche Kosten auch entstanden sind.

Münster, 06.01.2014

Burkard Lensing, LL.M., Rechtsanwalt
Fachanwalt für Versicherungsrecht