Rechtanspruch auf U3-Betreuung
Nach den neuesten von der Stadt Münster veröffentlichten Zahlen werden mindestens 470 Kinder zum 01.08.2013 trotz des gesetzlichen Anspruchs keinen Platz in der U3-Betreuung erhalten. In anderen Städten ist ebenfalls zu erwarten, dass der bestehende Bedarf für die Betreuung von unter Dreijährigen nicht erfüllt werden kann.
Betroffene Eltern sollten dies nicht hinnehmen und auf Ihren Rechtsanspruch bestehen! Im Folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zum neuen Rechtsanspruch für Sie zusammengefasst.
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Münster, 13.03.2013