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Überlanges Verfahren ist verfassungswidrig
Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat heute in einer grundlegenden Entscheidung die Vergabepraxis für Studienbewerber teilweise für verfassungswidrig erklärt. Wartezeiten von 13 und mehr Semestern seien nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht hinzunehmen. Einer der vier erfolgreichen Antragsteller wurde von den Rechtsanwälten Meisterernst Düsing Manstetten aus Münster vertreten. Rechtsanwältin Mechtild Düsing ist seit 13 Jahren auf dem Gebiet des Hochschulzulassungsrecht spezialisiert und erklärt dazu:
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Münster, 30.09.2011
Sächsisches Oberverwaltungsgericht: Medizinerquote bei Wahlen zu Hochschulgremien unzulässig.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 08.08.2011 § 22 der Wahlordnung der Technischen Universität Dresden für unwirksam erklärt. Die Hochschule hatte eine Medizinerquote für die Wahl des Hochschulsenats beschlossen.
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Münster, 01.09.2011