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Arbeitslosengeld II (ALG II) ab dem 01.01.2005

Die Agenturen für Arbeit beklagen zurzeit den langsamen Rücklauf der 16-seitigen Fragebögen. Ein wichtiger Grund für die Verzögerung dürfte darin liegen, dass viele Betroffene noch überlegen, wie sie vorhandenes und anrechenbares Vermögen durch "geschickte Beantwortung" der vielen Fragen verheimlichen können. Diese Chancen dürften ausgesprochen gering sein, weil jeder Antragsteller zur wahrheitsgemäßen Beantwortung der Fragen verpflichtet ist. Bei vorsätzlicher Falschbeantwortung riskiert er, sich wegen Betruges nach § 263 Strafgesetzbuch strafbar zu machen.

Weitgehend untauglich ist nach unserer Ansicht der Vorschlag verschiedener Arbeitslosenverbände, zu Anfang nächsten Jahres eine sog. ICH-AG zu gründen. Selbst wenn der Gesetzgeber bis dahin die Gründung einer ICH-AG nicht noch erschwert und an weitere Bedingungen knüpft, die bisher im Gesetz noch nicht vorgesehen sind, stehen die zu erwartenden Leistungen der Arbeitsverwaltung in keinem Verhältnis zu den Risiken, die mit einer Gründung verbunden sind.

Gegenwärtig dürfte es nur zwei einigermaßen erfolgversprechende Strategien geben, vorhandenes Vermögen, das die gesetzlichen Freibeträge übersteigt, vor dem Zugriff des Staates zu retten, ohne es durch falsche Angaben im Fragebogen zu verbergen:

1. Lebensversicherung:

Wer hier einen Rückkaufwert erreicht hat, der die Vermögensfreibeträge überschritten hat, kann mit dem Versicherer ein sog. Verwertungsausschluss vereinbaren.

Beispiel:

Der Antragsteller für ALG II ist 52 Jahre alt. Seine Lebensversicherung soll aber erst mit 60 fällig werden. Wenn kein Verwertungsausschluss mit dem Versicherer vereinbart wird, kann verlangt werden, dass der Rückkaufwert der Versicherung schon bei Antragstellung geltend gemacht wird. Das führt in vielen Fällen zu erheblichen Verlusten. Deshalb muss verbindlich und unwiderruflich mit dem Versicherer vereinbart werden, dass die Versicherungsbeträge erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden dürfen.

Nachteil:

Wer auch noch mit 60, weil er keinen Job mehr gefunden hat, ALG II erhält, muss spätestens dann die ausgezahlte Versicherungssumme verwerten.

Ferner käme unter gewissen Voraussetzungen noch eine Laufzeitverlängerung des Lebensversicherungsvertrages in Betracht.

Wegen weiterer versicherungsrechtlicher Einzelheiten sollte man sich unbedingt mit seinem Versicherungsunternehmen, wo man kostenlos beraten wird, in Verbindung setzen. Außerdem steht der Anwalt beratend zur Verfügung.

2. Erwerb einer selbst zu nutzenden Immobilie:

Das dürfte die einzige nachhaltige Möglichkeit sein, vorhandenes Barvermögen, Bausparverträge und Lebensversicherungen dem Zugriff der Agenturen für Arbeit bzw. dem Sozialamt zu entziehen. Das angemessene, selbst genutzte Wohneigentum ist nach der bisherigen Gesetzeslage unantastbar. Wer also genügend gespart hat oder über entsprechende Bausparverträge verfügt, aber noch nicht in den eigenen vier Wänden wohnt, sollte ernsthaft an den Erwerb einer Immobilie denken. Zu deren Finanzierung kann selbstverständlich auch eine Lebensversicherung eingesetzt werden, die damit ebenfalls dem Zugriff entzogen wird.

Diese Möglichkeit besteht natürlich nur dann, wenn erhebliche Ersparnisse vorhanden sind, weil man ja auch nach Beginn des Bezuges von ALG II noch in der Lage sein muss, evtl. aufzunehmende Darlehen zu bedienen. Aber hier könnten Eltern ggf. helfend eingreifen, ohne dass die Zahlung von ALG II gefährdet wird.

Deshalb wichtiger Rat:

Wer noch über Vermögen verfügt, sollte jetzt angesichts der noch vielen ungeklärten Fragen anwaltlichen und notariellen Rat in Anspruch nehmen.

Im Übrigen kann nur die Devise gelten, bis zum Jahresende noch so viel für sich auszugeben, wie eben möglich. Vielleicht noch ein neues oder gebrauchtes Auto kaufen, wenn das bisherige hinüber ist, größere Küchengeräte oder anderen Hausrat anschaffen, noch einmal - vielleicht zum letzten Mal - in Urlaub fahren usw. Wer am 01.01.2005 oder zu einem späteren Zeitpunkt, sobald er ALG II beantragen muss, noch mehr Geld hat, als die bescheidenen Freibeträge ausmachen, verschenkt dieses an den Staat. Das ist die bedauerliche Konsequenz aus Hartz IV.

Stand: 01.09.2004

Münster, 01.09.2004