Sozialrecht
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Keine Kürzung des Krankengeldes

Krankengeld kann bei Langzeiterkrankungen über mehrere Jahre bezogen werden. Aus diesem Grunde wird es regelmäßig der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung angepasst. Dies hatte bisher immer eine Erhöhung des Krankengeldes zur Folge. Wegen der rückläufigen Lohnentwicklung im Jahr 2009 wäre es erstmalig zu einer Kürzung des Krankengeldes gekommen. Damit dies nicht geschieht, hat der Gesetzgeber eine Schutzklausel eingeführt. Krankengeld wird in Zukunft nur noch dann angepasst, wenn der Anpassungsfaktor größer als eins ist (drittes Gesetz zur Änderung des SGB IV und anderer Gesetze vom 05.08.2010, BGB Blätter I 2010, 1127).

Münster, 20.12.2010

Klaus Kettner, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeits- und Sozialrecht