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ALG II - Besucher müssen Hausbesuche im Regelfall nicht hinnehmen

Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein verfassungsrechtlich geschütztes Gut. Aus diesem Grund müssen Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld II (Alg II) Hausbesuche der Arbeitsagentur bzw. ihrer Kommune als Träger der Grundsicherung nur dann gestatten, wenn diese berechtigte Zweifel an den Angaben des Betroffenen geltend machen können und ein Hausbesuch geeignet ist, diese berechtigten Zweifel aufzuklären.

Im zu entscheidenden Fall hatte eine 64-jährige im Herbst 2005 Alg II-Leistungen beantragt. Vor Antragstellung war sie selbständig tätig gewesen. Nach ihren eigenen Angaben hatte die Antragstellerin ihre Geschäftstätigkeit aus Krankheitsgründen jedoch einstellen müssen. Sie bewohnte eine nach den Maßstäben des Gesetzes unangemessen große Wohnung. In diesem Zusammenhang machte die Antragstellerin jedoch geltend, sich aus gesundheitlichen Gründen in absehbarer Zeit um die Anmietung einer kleineren Wohnung nicht kümmern zu können.

Mitarbeiter der zuständigen Behörde wollten daraufhin im Rahmen eines Hausbesuchs die exakte Wohnungsgröße ermitteln und zugleich prüfen, ob die Antragstellerin ihrer bisherigen selbständigen Tätigkeit tatsächlich nicht mehr nachgeht.

Die Betroffene lehnte einen Hausbesuch jedoch ab, daraufhin wurde ihr Antrag auf Bewilligung von Arbeitslosengeld II abgelehnt.

Das Landessozialgericht Hessen stellte mit Beschluss vom 30.01.2006 (L 7 AS 1/06 ER und L 7 AS 13/06 ER) fest, dass im vorliegenden Fall kein über einen wagen Verdacht hinausgehender berechtigter Zweifel an den Angaben der Antragstellerin bestanden habe. Ein konkreter Hinweis darauf, dass sie weiterhin selbständig tätig sei, habe nicht vorgelegen. Im Übrigen sei ein Hausbesuch kein taugliches Mittel, um eine mögliche Geschäftstätigkeit der Antragstellerin nachzuweisen. Aus diesem Grund könne die Ablehnung eines Hausbesuchs auch nicht als Argument herangezogen werden, um beantragte Leistungen zu verweigern.

Münster, 09.03.2006

Dr. Rita Coenen, Rechtsanwältin