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Der neue Gründerzuschuss - Neuregelung löst Überbrückungsgeld und Existenzgründerzuschuss (Ich-AG) ab

Ab dem 01. August 2006 werden Arbeitslose, die den Schritt in die Selbständigkeit wagen, mit dem neuen Gründungszuschuss gefördert. In der Vergangenheit konnten Arbeitslose zwischen zwei Fördermöglichkeiten wählen, dem Überbrückungsgeld und dem Existenzgründerzuschuss (Ich-AG).

Für alle, die sich noch bis zum 30. Juni dieses Jahres selbständig gemacht haben, gelten die alten Regelungen nach wie vor. Bereits bewilligte Förderungen laufen weiter.

Der neue Gründerzuschuss fasst die beiden bisherigen Förderinstrumente zusammen.

Die wichtigsten Regelungen zum Gründerzuschuss auf einen Blick:

  1. Gründer/innen erhalten künftig zur Sicherung des Lebensunterhalts in den ersten neun Monaten nach der Gründung ihrer selbständigen Tätigkeit einen Zuschuss in Höhe ihres individuellen Arbeitslosengeldes. Zusätzlich wird eine Pauschale von 300,00 EUR gezahlt, die es den Gründern ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern.
  2. In der zweiten Förderphase kann für weitere sechs Monate noch die Pauschale von 300,00 EUR für die Sozialversicherung gezahlt werden.
  3. Die Förderdauer beträgt damit maximal 15 Monate. Nach Ablauf dieser Zeit muss der Gründer auf eigenen Füßen stehen.
  4. Die Förderung erhält nur, wer über einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld I von mindestens 90 Tagen verfügt.
  5. Gefördert wird, wer tatsächlich arbeitslos ist. Ein direkter Übergang aus einem bestehenden Beschäftigungsverhältnis in die selbständige Erwerbstätigkeit unter Mitnahme des Zuschusses ist nicht möglich.
  6. Grundlage für die Förderung ist die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens. Zusätzlich müssen die Gründer/innen der Agentur für Arbeit ihre persönliche und fachliche Eignung darlegen, um eine Förderung zu erhalten.
  7. Zur Absicherung, falls es mit der Selbständigkeit nicht klappen sollte, können Gründer/innen freiwillig in die Arbeitslosenversicherung für Selbständige einzahlen.

Münster, 15.08.2006

Dr. Rita Coenen, Rechtsanwältin