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Keine Kürzung des Arbeitslosengeldes II bei Eigenheimzulage

Die Auszahlung der Eigenheimzulage darf nach Auffassung des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen (Beschluss vom 25.04.2005, Az. L 8 AS 39/05) nicht zur Kürzung des Arbeitslosengeldes II führen. Die Eigenheimzulage ist eine an einen bestimmten Zweck, hier der Wohneigentumsförderung, gebundene Zahlung. Sie ist somit grundsätzlich als sogenanntes privilegiertes Einkommen anzusehen, soweit sie zur Herstellung oder Anschaffung des selbstgenutzten Wohneigentums eingesetzt wird. Diese Zweckrichtung würde laut Gericht verfehlt, wenn sie zur Kürzung des Arbeitslosengeldes führt, indem der Berechtigte verpflichtet wird, die Eigenheimzulage zur Bestreitung des Lebensunterhalts zu verwenden.

Münster, 29.11.2005

Dr. Rita Coenen, Rechtsanwältin