Beschränkung des Zugangs zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt rechtlich zweifelhaft
Eine unliebsame Überraschung gab es für all die Studierenden, die im Herbst mit dem Vorbereitungsdienst für das Lehramt beginnen wollen.
Die Bezirksregierungen teilten mit Schreiben vom 04.06.2010 mit, dass für den Zugang zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt teilweise ein Zulassungsverfahren durchgeführt wird, sprich: Es gibt einen „numerus clausus“ für den Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen, außerdem eine neue Ausschlussfrist für Bewerber/innen, die im Herbst ins Referendariat wollen.
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Münster, 11.06.2010