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Einstellungshöchstalter 40 Jahre? – Der EuGH hat das letzte Wort!

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 19.02.2009 in mehreren, unter anderem auch von uns geführten Verfahren die gesetzliche Regelung zum Einstellungshöchstalter für Lehrerinnen und Lehrer in Nordrhein-Westfalen für unwirksam angesehen. Die Landesregierung hat nun beschlossen, eine neue Regelung zu erlassen, in der das Einstellungshöchstalter auf 40 Jahre festgelegt wird.

Lehrerinnen und Lehrer, die noch keine 40 Jahre alt sind, sollten daher sofort einen Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe stellen. Was ist aber mit denen, die schon 40 Jahre alt oder älter sind? Auch diese sollten einen Antrag stellen. Das letzte Wort zum Einstellungshöchstalter hat nämlich der Europäische Gerichtshof (EuGH). Dort ist aufgrund eines Vorlagebeschlusses des Verwaltungsgerichts Frankfurt ein Verfahren anhängig, in dem es um die Frage geht, ob das Einstellungshöchstalter eine Altersdiskriminierung darstellt. Das Bundesverwaltungsgericht hat dies zwar verneint, bei der Antidiskriminierungsrichtlinie handelt es sich aber um europäisches Recht, so dass die Entscheidung des EuGH letztlich maßgebend sein wird. Der Gerichtshof wird voraussichtlich Ende dieses/Anfang nächsten Jahres entscheiden.

Alle Betroffenen sollten bis zu einer Entscheidung des EuGH ihr Verfahren offen halten und gegen ablehnende Bescheide der Verwaltung Rechtsmittel einlegen.

Münster, 09.07.2009

Dr. Frank Schulze, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht