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Besoldungsanpassung 2013 in NRW verfassungswidrig?

Die Pläne der Landesregierung zur Anpassung der Besoldung im Jahr 2013 stoßen auf heftigen Widerspruch in der Politik, aber auch von namhaften Rechtswissenschaftlern. Die verordnete Nullrunde für Beamtinnen und Beamte mit statusrechtlichen Ämtern ab der Besoldungsgruppe A 13 aufwärts stellt eine eindeutige Ungleichbehandlung dar. Ob diesem Umstand entgegengehalten werden kann, dass die betroffenen Beamtinnen und Beamten trotzdem weiter in ausreichendem Umfang alimentiert werden, ist mehr als fraglich. Dabei wird nämlich verkannt, dass die Besoldungsanpassung insbesondere dem Inflationsausgleich dient. Eine Neujustierung der einzelnen Besoldungsgruppen untereinander war durch den ursprünglichen Entwurf der Landesregierung gerade nicht beabsichtigt. Die nunmehr nachgeschobene Begründung des Regierungsentwurfes ist daher nicht glaubhaft. Das gesamte Gesetzgebungsverfahren war nicht auf eine Neujustierung der einzelnen Besoldungsgruppen untereinander ausgerichtet.

Die verweigerte Besoldungsanpassung für bestimmte Gruppen von Beamtinnen und Beamten wird daher nach Inkrafttreten des Gesetzes Gegenstand von zahlreichen gerichtlichen Außenbesetzungen sein. Beamtinnen und Beamte, die ihre Rechte hier wahren wollen, müssen bedenken, dass sie Widerspruch gegen die Besoldung einlegen müssen. Dieser Widerspruch bezieht sich nach der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte immer nur auf das Haushaltsjahr, in dem er eingelegt wird. Im neuen Haushaltsjahr muss daher erneut Widerspruch eingelegt werden.

Münster, 10.07.2013

Dr. Frank Schulze, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht