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Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

Das Bundesarbeitsgericht hat mit einer Entscheidung vom 21.02.2001 (Aktenzeichen 2 AZR 15/00) die rechtliche Position von Arbeitnehmer in Kleinbetrieben gestärkt. Üblicherweise ist der Schutz von Arbeitnehmern vor Kündigungen im Kündigungsschutzgesetz geregelt, welches jedoch nicht in sog. Kleinbetrieben anzuwenden ist, in denen nicht mehr als 5 vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter arbeiten.

Hat ein Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen Personal abgebaut, konnte er sich bisher im Wesentlichen frei aussuchen, wen er kündigen wollte.

Nunmehr hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der Arbeitgeber bei der Auswahl des zu kündigenden Mitarbeiters ein Mindestmaß an sozialer Rücksichtnahme zu wahren hat und bei der Auswahl des zu kündigenden Mitarbeiters auch soziale Belange berücksichtigen muss.

 

Münster, 01.10.2001