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Schlüssel und Papiere im Wagen gelassen - muss der Versicherer zahlen?

Wer Autoschlüssel und Kfz-Papiere in seinem Wagen zurücklässt, verliert bei einem Autodiebstahl nicht automatisch seinen Versicherungsschutz. Konnte der Dieb Schlüssel und Papiere von außen gar nicht erkennen, fehlt es an einer Ursächlichkeit zwischen dem Verhalten des Autobesitzers und dem späteren Diebstahl. So urteilte das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 11.03.2005 (- 20 U 226/04 -).

Die Versicherung hatte sich geweigert, Ersatz für den gestohlenen Wagen zu leisten. Der Autobesitzer habe sich grob fahrlässig verhalten, indem er Kfz-Papiere und Ersatzschlüssel im Kofferraum des Wagens aufbewahrt habe. Dadurch habe er den Tatentschluss zum Diebstahl zumindest verstärkt. Wer grob fahrlässig den Versicherungsfall herbeiführe, verletze seine Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag und genieße keinen Versicherungsschutz.

Dies sah das OLG Hamm anders. Ob der Fahrer fahrlässig gehandelt habe oder nicht, sei unerheblich. Ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Zurücklassen der Kfz-Papiere und des Schlüssels im Auto und dem Diebstahl bestehe nicht. Es spreche nichts dafür, dass der Dieb die Gegenstände zuvor im Kofferraum des Autos gesehen habe. Grund zu der Annahme, dass der Dieb erst nachdem er die Schlüssel im Kofferraum gefunden habe, den Entschluss zur Entwendung gefasst habe, bestünde nicht.

Münster, 15.11.2005

Burkard Lensing, LL.M., Rechtsanwalt