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Rechtsschutzversicherer droht mit Kündigung - Was tun?

Die Rechtsschutzversicherer behalten sich regelmäßig in ihren Versicherungsverträgen eine Kündigungsmöglichkeit für den Fall vor, dass sie zwei Deckungszusagen innerhalb eines Jahres gegeben haben. Von dieser Kündigungsmöglichkeit machen die Rechtsschutzversicherer zunehmend Gebrauch. Gibt der Versicherer seine Kündigungsabsicht bekannt, stellt sich für den Versicherungsnehmer die Frage, was zu tun ist. Rechtliche Handhabe, die Kündigung abzuwenden, hat er nicht. Klug ist es, wenn der Versicherungsnehmer seinerseits kündigt. Er verbessert damit seine Möglichkeiten, sich anderweitig kostengünstig zu versichern. Die Rechtsschutzversicherer fragen regelmäßig vor Abschluss des Versicherungsvertrages ab, ob bereits ein Versicherungsverhältnis seitens eines anderen Versicherers gekündigt wurde. Muss diese Frage bejaht werden, läuft der Versicherungsnehmer Gefahr, dass gar kein oder ein teures Versicherungsverhältnis zustande kommt.

Münster, 01.07.2005

Burkard Lensing, LL.M., Rechtsanwalt