Versicherungsrecht

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Lebensversicherungsverträge müssen transparenter werden - Kunden müssen an stillen Reserven beteiligt werden.

Die Versicherten müssen angemessen an den mit ihren Prämien erwirtschafteten stillen Reserven beteiligt werden; die Versicherungsverträge müssen transparenter werden, fordert das Bundesverfassungsgericht mit zwei Urteilen vom 26.07.2005 (1 BvR 782/94, 1 BvR 957/96). Kunden sollten bei Ausschüttungen Auskunft und Rechenschaft über die Berücksichtigung von stillen Reserven verlangen.

Die Berechnung von Überschussbeteiligungen, Ausschüttungen und dem Rückkaufswert der kapitalbildenden Lebensversicherung sind für den Verbraucher kaum nachzuvollziehen. Das Gesetz sieht vor, dass diese nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik vorzunehmen ist. Dies kann durch den Kunden kaum kontrolliert werden. Angesichts der vom Staat geförderten Rolle von Lebensversicherungen bei der Altersvorsorge treffen den Gesetzgeber besondere Schutzpflichten gegenüber den Lebensversicherungskunden. Das geltende Recht weist aus Sicht des Bundesverfassungsgericht "Schutzdefizite" auf. Das Gericht hat dem Gesetzgeber deshalb aufgegeben, die Regelungen bis Ende 2007 nachzubessern. Dabei gibt Karlsruhe dem Gesetzgeber vor, dass die Versicherer die stillen Reserven, also die Differenz zwischen dem Buch- und Zeitwert von Vermögensanlagen, in angemessener Weise bei den Ausschüttungen an den Kunden berücksichtigen müssen. Die Höhe des am Ende auszuzahlenden Schlussüberschusses sei bislang vom Zufall abhängig gewesen, je nach dem ob und in welchem Umfang die Versicherer stille Reserven aufgelöst hätten oder nicht.

Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes führen nicht automatisch zu mehr Geld für die Versicherten. Erst muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen. Die Versicherungswirtschaft kündigte jedoch bereits an, dem Gesetzgeber zuvor zu kommen und die Versicherungsbedingungen zur Berechnung der Überschussbeteiligung für alle Alt- und Neuverträge abzuändern. Kunden, welche durch eine Änderung der Versicherungsbedingungen betroffen sind, müssen sorgfältig prüfen, ob der Versicherer die gesetzlichen Vorgaben für eine Vertragsanpassung wahrt und die Klauseln dem Transparenzgebot genügen. Sinnvoll für den Kunden ist es, vom Versicherer bei Ausschüttungen Auskunft und Rechenschaft über die Berücksichtigung von stillen Reserven zu verlangen.

Münster, 01.08.2005

Burkard Lensing, LL.M., Rechtsanwalt