Hochschulrecht / Studienplatzklage
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Studienplatzklage
Das Verwaltungsgericht Frankfurt vergibt durch Beschluss vom 05.01.2015 19 zusätzliche Studienplätze im Studiengang Humanmedizin im 1. Fachsemester

Mit einer 50-seitigen Begründung weist das Verwaltungsgericht der Universität Frankfurt erhebliche Mängel bei der Berechnung der Ausbildungskapazität im vorklinischen Studienabschnitt nach.

Insbesondere ist es für das Verwaltungsgericht nicht nachvollziehbar und daher keinesfalls gerechtfertigt, dass die Universität von der von ihr selbst errechneten Kapazität 24 Studienplätze abgezogen hat mit der Begründung, sie haben wegen einer erheblichen Überbuchung in der Vergangenheit eine „Überlast“ zu tragen.

Das Verwaltungsgericht sieht keine Rechtfertigung darin, Studienbewerbern des Wintersemesters 2014/15 eine von der Universität selbst herbeigeführte „Überlast“ aus den vergangenen Semestern entgegenhalten zu können. Diese willkürliche Verringerung der Ausbildungskapazität wurde daher vom Verwaltungsgericht rückgängig gemacht.

19 Kläger können sich somit rückwirkend zum Wintersemester 2014/15 bei der Universität Frankfurt einschreiben. Festzustellen bleibt, dass sich die Universität Frankfurt an ihre eigene Kapazitätsberechnung nicht hält und ständig die von ihr selbst berechnete Ausbildungskapazität überbucht. Die Universität Frankfurt hatte ihre Ausbildungskapazität im Wintersemester 2014/15 nur mit 358 Studienplätzen berechnet, jedoch 375 Studierende eingeschrieben. Das Verwaltungsgericht kommt nun zu dem Ergebnis, dass die Ausbildungskapazität in Wirklichkeit bei 394 Studenten liegt, sodass sich hieraus die Zulassungszahl von zusätzlich 19 Studierenden ergibt.

Münster, 13.01.2015

Mechtild Düsing, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verwaltungsrecht