Hochschulrecht / Studienplatzklage
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Studienplatzklage
Studienplatzklagen im Fach Psychologie

Studienplatzklagen im Fach Psychologie waren im Wintersemester 2006/2007 zu 100% erfolgreich.

Es fällt jedoch auf, dass nur sehr wenige Studenten die Gelegenheit ergreifen, einen Studienplatz im Fach Psychologie einzuklagen. Während jährlich ca. 1000 Studienbewerber versuchen, per Klage in das Fach Medizin hineinzukommen, sind es im Fach Psychologie allenfalls ca. 30 bis 40 Studienbewerber jährlich. Warum dies so ist, kann nur gemutmaßt werden. Entweder sind angehende Psychologiestudenten schon von Natur aus so geduldig, dass sie die Wartezeit von ca. vier bis fünf Jahren ohne zu murren ertragen oder es liegt an den mangelnden finanziellen Möglichkeiten der potenziellen Psychologiestudenten.

Richtig ist, dass die Kläger in den Numerus-Clausus-Fächern Medizin und Zahnmedizin meistens durch ihre in eben diesen Berufen tätigen Eltern unterstützt werden. Den Eltern ist wohl klar, dass es preiswerter ist, die Jugendlichen so schnell wie möglich ins Studium zu bringen als vier bis fünf Jahre damit zu warten.

Diese Einsicht hat sich bei Eltern von potenziellen Psychologiestudenten offenbar bisher nicht durchgesetzt. Es ist jedoch eine Milchmädchenrechnung zu meinen, es sei billiger, fünf Jahre auf einen Studienplatz zu warten, als diesen einzuklagen. Immerhin muss der potenzielle Bewerber in dieser Zeit von den Eltern unterstützt werden. Darüber hinaus wird Kindergeld nur noch bis zum 25. Lebensjahr bezahlt, auch wenn das Studium weit darüber hinaus geht. Außerdem ist nicht bekannt, wie sich die Studiengebühren in Zukunft entwickeln werden.

Eine kühle Rechnung wird daher jedem klar machen, dass es preiswerter ist, einen Studienplatz sofort einzuklagen. Die Lernfähigkeit eines potenziellen Studenten nimmt während einer fünfjährigen Wartezeit auch nicht zu sondern eher ab. Es spricht alles dafür, das Studium so schnell wie möglich nach dem Abitur aufzunehmen.

Münster, 07.12.2006