Hochschulrecht / Studienplatzklage
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Studienplatzklage
Studienplatzklage seit 41 Jahren erfolgreich

Seit 1973 vertritt Rechtsanwältin Mechtild Düsing erfolgreich Studienplatzbewerber bei der Einklagung eines Studienplatzes insbesondere in den Fächern Medizin, Zahnmedizin, Psychologie und Tiermedizin.

Hatte man früher noch geglaubt, der Numerus clausus in den Fächern Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Psychologie sei eine vorübergehende Maßnahme zur Bewirtschaftung eines Engpasses, so muss man nun leider feststellen, dass es fast kein Studienfach mehr ohne Numerus clausus gibt.

Fast alle Universitäten haben in so gut wie allen Fächern eine Zulassungsbeschränkung eingeführt, dies gilt auch für Fächer wie Lehramt an Grundschulen, Betriebswirtschaftslehre, Maschinenbau, Politikwissenschaft usw. Ein Blick auf die Internetseiten der Hochschulen belehrt jeden Studienbewerber, dass es kaum noch Studiengänge gibt, die ohne Auswahlverfahren auskommen.

Nur die wenigsten Studienplätze werden über die Stiftung für Hochschulzulassung, die Zentralstelle zur Vergabe von Studienplätzen in Dortmund, vergeben. Die meisten Studienplätze werden in speziellen Auswahlverfahren direkt von den Universitäten vergeben. Dies führt zu einem Marathon von Bewerbungsverfahren, da die Studienbewerber sich in der Regel bei mehreren Universitäten gleichzeitig bewerben müssen, um irgendwo eine Chance zu bekommen.

Ein Weg zum Erfolg ist dabei auch die Studienplatzklage. Man kann die einzelnen Universitäten direkt auf Zulassung zum Studium verklagen, dies gilt für jedes gewünschte Studienfach, auch für Masterstudiengänge.

Die Berechnung der Ausbildungskapazität richtet sich nach der so genannten Kapazitätsverordnung, die in allen Bundesländern gleichermaßen gilt. Da die Universitäten oft die Berechnungsmethoden nicht richtig anwenden, gibt es immer wieder Lücken, in die man mit den Klagen hineinstoßen kann. Auch ist es so, dass die Universitäten keine statischen Gebilde sind, sondern sich in ständigem Wandel befinden. Auch hieraus folgt, dass sich immer wieder neue Konstellationen ergeben, die zu einem Erfolg der Studienplatzklagen führen können.

Rechtsanwältin Düsing wird seit einigen Jahren von Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler bei den Studienplatzklagen unterstützt. Falls Sie daran denken, einen Studienplatz einzuklagen, sollten Sie sich möglichst rechtzeitig – wenn es geht schon vor dem Abitur! – an uns wenden. Für die Einklagung eines Studienplatzes ist der Ablehnungsbescheid der Universität oder der Ablehnungsbescheid der Stiftung für Hochschulzulassung nicht abzuwarten, man sollte sich vielmehr schon vorher damit beschäftigen, wie vorzugehen ist. Wir empfehlen, sich für das Wintersemester möglichst schon im Mai über die Vorgehensweise bei den Studienplatzklagen zu informieren und für das Sommersemester möglichst schon im Dezember.

Rechtsanwältin Düsing und Rechtsanwalt Achelpöhler stehen jederzeit zu einer persönlichen Beratung zur Verfügung – entweder telefonisch oder bei einem Besuch in unserer Kanzlei. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass wir für eine telefonische Beratung – ebenso wie für eine Beratung in unserem Büro – eine Beratungsgebühr in Ansatz bringen müssen.

Rechtsanwalt Achelpöhler hat sich dabei insbesondere auf die Einklagung von Masterstudienplätzen sowie von Studienplätzen spezialisiert, die nicht in das zentrale Vergabeverfahren einbezogen sind (Psychologie, Lehramtsstudiengänge, Kommunikationswissenschaften, Betriebswirtschaft usw.).

Weitergehendes Informationsmaterial senden wir Ihnen auch gerne auf Anforderung zu. Von unserer Internetseite können Sie sich auch unsere NC-Broschüre herunterladen.

Zu den Erfolgschancen einer Studienplatzklage können wir darauf verweisen, dass es immer wieder Jahre gegeben hat, in denen wir alle unsere Mandanten mit dem Studienplatz ihrer Wahl versorgen konnten. Allerdings ist zurzeit ein Anstieg der Bewerberzahlen in den Fächern Medizin und Zahnmedizin zu verzeichnen, sodass zurzeit hier ein 100 %iger Erfolg einer Studienplatzklage nicht garantiert werden kann.

Näheres zu unseren Erfolgsstatistiken sowie zu den entstehenden Kosten teilen wir gern auf Anfrage mit.

Wir arbeiten zusammen mit der Gruppe „Rechtsanwälte gegen Numerus clausus: Kompetenz im Verbund“. Dabei handelt es sich um die folgenden auf Numerus clausus-Prozesse spezialisierten Kollegen:

Dr. Peter Becker/Reinhard Karasek aus Marburg:

www.kanzlei-karasek.de

Dr. Robert Brehm aus Frankfurt/Main: www.ra-brehm.de

Dr. Ulrich Mühl aus Mainz: www.anwaltskanzlei-rohwedder.de

Rudolf P. B. Riechwald aus München: www.riechwald.de

Dr. Wolfgang Zimmerling aus Saarbrücken: www.zimmerling.de

Jürgen Hägele aus Berlin: www.nc-recht.de

Dr. Frank Selbmann/Ralf Bergert aus Leipzig: www.studienplatz-klage.de

Münster, 19.02.2014

Mechtild Düsing, Rechtsanwältin
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht