Hochschulrecht / Studienplatzklage
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Studienplatzklage
Verwaltungsgerichtshof vergibt Studienplätze

Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg hat im Beschluss vom 12.05.2009, Az. NC 9 S 229/09, entschieden, dass ein Dienstleistungsexport aus dem Fach Humanmedizin nur an solche Studiengänge möglich ist, für die ein Curricularnormwert ordnungsgemäß durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes festgesetzt wurde. Da dies an der Universität Freiburg für eine Reihe von Fächern nicht geschehen war, hat der Verwaltungsgerichtshof an der Universität Freiburg zusätzliche Studienplätze an die gerichtlichen Antragsteller im Fach Medizin vergeben. Insgesamt waren bezogen auf das Wintersemester 2008/09 23 Studienplatzklagen erfolgreich!

Wörtlich lautet der Leitsatz des Verwaltungsgerichtshofs wie folgt:

„Die Ermittlung der Aufnahmekapazität einer Hochschule ist fehlerhaft, wenn sie auf einem Curricularnormwert beruht, der entgegen §§ 5 Abs. 4 S. 3, 11 Abs. 4 S. 2 Nr. 1 HZG nicht durch Rechtsverordnung des Wissenschaftsministeriums festgelegt wurde.“

Münster, 17.06.2009

Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht