Hochschulrecht / Studienplatzklage
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Studienplatzklage
Rechtsschutzversicherungen und Numerus clausus-Prozesse

Viele Rechtsschutzversicherer haben inzwischen seit einiger Zeit auch das Verwaltungsrecht versichert. Unter diesen Begriff fallen dann auch Studienplatzklagen.

Es lohnt sich daher, seine Rechtsschutzversicherung zu überprüfen und nachzuprüfen, ob das Verwaltungsrecht mitversichert ist. Sollte dies nicht der Fall sein, sollte dies unbedingt unverzüglich nachgeholt werden. Kinder sind in der Regel bei den Eltern mitversichert.

Viele Versicherer haben eine Wartezeit von drei bis sechs Monaten. Das heißt also, die Versicherung muss abgeschlossen worden sein, bevor die Vorbereitungsmaßnahmen für eine Studienplatzklage getroffen worden sind. Es soll jedoch auch die eine oder andere Rechtsschutzversicherung geben, bei der keine Wartezeit existiert. Bei bestehenden Rechtsschutzversicherungen könnte man vielleicht das Verwaltungsrecht nachversichern und dabei vereinbaren, dass eine Wartezeit entfällt.

Allerdings ist es dann trotzdem schwierig, die Versicherer davon zu überzeugen, dass durchweg mehrere Universitäten gleichzeitig verklagt werden müssen. Viele Versicherer weigern sich, beispielsweise zehn Prozesse gegen zehn verschiedene Universitäten zu übernehmen. Gegebenenfalls müssen dann die Versicherer auf Deckung verklagt werden.

Häufig ist es dann jedoch mit einer Vereinbarung möglich, mindestens die Deckungszusage für fünf bis sieben Universitäten zu erhalten, womit auch schon viel geholfen wäre.

Wer in Zukunft daran denkt, Studienplatzklagen anzustrengen, ist daher gut beraten, rechtzeitig vorher eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die auch das Risiko ?Studienplatzklagen? abdeckt. Es sollte dabei auch darauf geachtet werden, dass keine Selbstbeteiligung in der Versicherung vorgesehen ist. Um eine vollständige Abdeckung aller Studienplatzklagen zu erreichen, ist es erforderlich, den Versicherungsmarkt für Rechtsschutzversicherungen genau im Auge zu behalten. Wir können Sie dort auch gern individuell beraten.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung es ablehnt, Studienplatzklagen zu finanzieren, sollte dies auf keinen Fall widerspruchslos hingenommen werden. Es empfiehlt sich dann unbedingt einen Anwalt einzuschalten, der die versicherungsrechtliche Lage überprüft.

In unserem Büro ist Rechtsanwalt Lensing auf Versicherungsvertragsrecht spezialisiert. Dieser wird dann den entsprechenden Versicherungsvertrag überprüfen und die Korrespondenz mit der Versicherung führen.

Münster, 13.06.2006