Hochschulrecht / Studienplatzklage
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Studienplatzklage
Numerus clausus in Zahnmedizin an der Universität Frankfurt nicht haltbar

Mit deutlichen Worten hat das Verwaltungsgericht Frankfurt im Beschluss vom 7. März 2008 die Kapazitätsberechnung der Universität Frankfurt im Fach Zahnmedizin für rechtswidrig erklärt.

Nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichts hat die Universität Lehrkapazität gestrichen, obwohl in Wirklichkeit Stellen, die angeblich gestrichen sind, noch besetzt waren.

Darüber hinaus sind die Stellenstreichungen nach den Ausführungen des Verwaltungsgerichts ermessensfehlerhaft erfolgt und können deshalb nicht anerkannt werden. Obwohl die tatsächliche Zahl der wissenschaftlichen Mitarbeiter im Angestellten- oder Beamtenverhältnis mit insgesamt 64 erheblich über den Zahlen von 2000 lag, betrug die Zahl der Erstsemester im Jahr 2000 119, während heute nur noch 96 Studienanfänger zugelassen werden. Diese Diskrepanz konnte die Universität nicht erklären.

Aus diesem Grunde hat das Verwaltungsgericht zusätzlich 29 Studienplätze vergeben.

Leider ist immer wieder festzustellen, dass manche Universitäten es mit der Angabe ihrer Ausbildungskapazität nicht so genau nehmen und lieber die Kapazität geringer berechnen, als dies möglich wäre.

Aus diesem Grunde kommen die Verwaltungsgerichte jedes Jahr mit Regelmäßigkeit dazu, dass zusätzliche Studienplätze an klagende Studienbewerber vergeben werden.

Münster, 18.03.2008