Hochschulrecht / Studienplatzklage
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Studienplatzklage
Zulassung ins 1. klinische Fachsemester

Neuerdings ergibt sich das Problem, dass Studenten, die das Physikum bzw. den ersten Abschnitt der ärztlichen Prüfung bestanden haben, keinen Platz in dem klinischen Ausbildungsabschnitt finden.

Dies rührt wohl daher, dass viele Studenten aus Ungarn und aus Prag mit dem Physikumsabschluss in Deutschland einen Studienplatz im klinischen Abschnitt suchen.

Bisher ist dies Problem kaum aufgetreten, in letzter Zeit scheinen jedoch keine ausreichenden Klinikplätze mehr zur Verfügung zu stehen.

Aus diesem Grunde werden jetzt seit dem Sommersemester 2006 verstärkt klinische Studienplätze eingeklagt.

Wir können sagen, dass das Einklagen eines Studienplatzes im klinischen Studienabschnitt bisher ohne weiteres möglich war. Ob dies in Zukunft allerdings zu 100 % weiterhin von Erfolg gekrönt sein wird, kann schlecht vorhergesagt werden. Bei vielen Kliniken hängt die Ausbildungskapazität nicht etwa vom wissenschaftlichen Personal sondern von der patientenbezogenen Kapazität ab. Diese ist allerdings variabel, je nachdem wie viel Lehrkrankenhäuser die Universitäten für die Ausbildung herangezogen haben.

Wer zum Wintersemester 2007/08 beabsichtigt, eventuell einen Studienplatz im klinischen Studienabschnitt einzuklagen, sollte sich bei uns bis spätestens Anfang Juli beraten lassen, da bereits am 15. Juli die ersten Fristen ablaufen, deren Einhaltung für eine erfolgreiche Klage Voraussetzung sind.

Es ist auch nicht erforderlich, dass der erste Abschnitt der ärztlichen Prüfung bereits vollständig bestanden ist, bevor wir unsere Vorbereitungsmaßnahmen für die Einklagung eines Studienplatzes im klinischen Studienabschnitt beginnen. Das Prüfungszeugnis bzw. der Anrechnungsbescheid des Landesprüfungsamtes kann auch später nachgereicht werden.

Münster, 11.05.2007