Hochschulrecht / Studienplatzklage
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Studienplatzklage
Numerus clausus-Klagen nach wie vor Erfolg versprechend

Der Numerus clausus an deutschen Universitäten steigt und steigt. Inzwischen sind ca. 90% aller Studienplätze mit einem Numerus clausus belegt. In vielen Fällen halten jedoch die Kapazitätsberechnungen einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand. Geklagt wird inzwischen nicht nur in Medizin und Zahnmedizin sondern in sämtlichen Numerus-clausus-Fächern und seien sie noch so exotisch. In vielen Fächern hat die Klage 100% Erfolg! Wer im Wintersemester 2005/2006 mit einer Klage in Medizin begonnen hat, hatte in unserer Kanzlei zu 73% Erfolg, in Zahnmedizin 100%. In vielen anderen Fächern war der Erfolg zu 100% vorhanden, z. B. Politikwissenschaft, Psychologie, Pharmazie, Rechtswissenschaft, Sportwissenschaft, Transport- und Logistikmanagement, Architektur, Wirtschaft, Museumskunde usw.

In vielen Numerus-clausus-Fächern kommt es sogar vor, dass die Universitäten - sobald man einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt hat - freiwillig einen Vergleich auf Zulassung abschließen.

Da auch die Fachhochschulen überwiegend den Numerus clausus eingeführt haben, sind auch hier Klagen an der Tagesordnung und durchaus überwiegend erfolgreich.

Wird nur eine Universität verklagt, so belaufen sich die Kosten hierfür auf ca. 1.000,00 EUR. Werden mehrere Universitäten gleichzeitig verklagt, so muss allerdings mit erheblichen Kosten gerechnet werden, die auch davon abhängen, ob sich die Beklagte Universität eines Anwalts bedient oder nicht.

Die Kosten bei der Verklagung mehrerer Universitäten gleichzeitig variieren daher sehr stark und können zwischen 5.000,00 EUR und 15.000,00 EUR liegen.

Münster, 12.07.2006