Hochschulrecht / Studienplatzklage
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Studienplatzklage
Auswahlverfahren der Hochschulen

Das seit dem Wintersemester 2005/2006 erstmals neu eingeführte Auswahlverfahren der Hochschulen war zunächst äußerst umstritten, teilweise wurde es für verfassungswidrig erklärt, soweit die Universitäten beim Auswahlverfahren nur auf den Notendurchschnitt abgestellt hatten.

Inzwischen haben jedoch alle damit befassten Oberverwaltungsgerichte entschieden, dass auch das Abstellen allein auf den Notendurchschnitt - zumindest vorübergehend - verfassungsmäßig war. Dagegen erhobene Verfassungsbeschwerden sind nicht zur Entscheidung angenommen worden.

Trotzdem gibt es natürlich immer wieder Möglichkeiten, das Auswahlverfahren der Universität als rechtswidrig anzugreifen, wenn die Auswahlkriterien beispielsweise gegen den Gleichheitsgrundsatz oder das Hochschulrahmengesetz verstoßen. In diesem Zusammenhang können im Einzelfall auch mit Klagen gegen das Auswahlverfahren der Hochschulen Erfolge erzielt werden.

Hierzu bedarf es jedoch jeweils gesonderter Beratung.

Münster, 12.07.2006