Hochschulrecht / Studienplatzklage
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Studienplatzklage
Masterstudium BWL Münster: Auswahl wieder fehlerhaft

Das Verwaltungsgericht Münster hat mit Beschlüssen vom 4.11.2011 die Universität Münster verpflichtet, sechs bislang abgelehnte Studienbewerber zum Masterstudium BWL zuzulassen.

Anders als im Vorjahr beanstandete das Verwaltungsgericht nicht die inzwischen geänderte Zulassungsordnung der Universität, sondern die tatsächliche Durchführung des Zulassungsverfahrens.

Die Zulassungsordnung der Universität sieht vor, dass neben der Note von Bachelor und Abitur auch Motivationsschreiben und sonstige Kenntnisse zu berücksichtigen sind. Doch die Bewertung dieser Qualifikationen erfolgte nicht durch die von Hochschullehrern besetzte Auswahlkommission, sondern durch Mitarbeiter des Fachbereichs. Das beanstandete das Verwaltungsgericht, weil es die Studienplatzbewerber in ihrem Recht auf eine ordnungsgemäße Bewertung ihrer Bewerbung verletzt. Rechtsanwalt Wilhelm Achelpöhler, der vier der sechs erfolgreichen Bewerber vertrat, erklärte dazu: "Wer auswählen will, muss selbst auswählen und darf diese Entscheidung nicht anderen überlassen. Doch welcher Professor will sich schon mit über 1800 Bewerbungen auseinandersetzen? Die Entscheidung des VG Münster zeigt auf, welche Probleme es bei "weichen Kriterien" wie Motivationsschreiben im Rahmen der Verteilung von Studienplätzen gibt. Die Kehrseite des Auswahlrechts, das die Hochschulen für sich reklamieren, ist die Auswahlpflicht!"

Den Beschluss finden Sie hier als Download.

Die Pressemitteilung des VG Münster finden Sie hier:

Pressemitteilung des VG Münster.

Münster, 04.11.2011

Wilhelm Achelpöhler, Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht