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Sozialrecht
Neuregelung zum Elterngeld ab 1.1.2013

 

Aufgrund eines Gesetzes vom 10.09.2012 (Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzuges) treten ab dem 01.01.2013 Änderungen beim Elterngeld in Kraft. Das gilt insbesondere für die Berechnung des Elterngeldes nach Steuerklassenwechsel.

 

Bisher kann der betreuende Elternteil, dessen Einkommen für die Berechnung des Elterngeldes maßgeblich ist, kurzfristig in eine für ihn günstigere Steuerklasse wechseln. Die Sozialgerichte haben das nicht als Gestaltungsmissbrauch eingestuft. (vgl. u. a. Urteil des Landessozialgerichts NRW vom 12.12.2008 - L 13 EG 40/08 -). Ein solcher Wechsel mit dem Ziel, die Zahlung des Elterngeldes zu erhöhen, bleibt auch zukünftig zulässig. Allerdings setzt das voraus, dass die günstigere Steuerklasse in der überwiegenden Zahl der Monate des Bemessungszeitraums (ein Jahr) gegolten hat. Das bedeutet im Ergebnis, dass der Wechsel der Steuerklasse mindestens 7 Monate vor der Geburt des Kindes stattgefunden haben muss. Nur dann führt der Steuerklassenwechsel zur Zahlung eines höheren Elterngeldes.

 

Münster, 07.11.2012

Bernd Meisterernst, Rechtsanwalt und Notar a.D.
Fachanwalt für Arbeitsrecht und Sozialrecht