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Sukzessivadoption bei eingetragenen Lebenspartnerschaften ab sofort möglich!

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 19.02.2013, Az. 1 BvR 3247/09 in einem von uns geführten Verfahren entschieden, dass das bisherige Verbot der sogenannten Sukzessivadoption verfassungswidrig ist, da sowohl die betroffenen Kinder als auch die Lebenspartner in ihrem Recht auf Gleichbehandlung verletzt werden.

Dem Gesetzgeber ist eine Frist bis zum 30.06.2014 für eine Neuregelung gesetzt worden. Dennoch ist eine Sukzessivadoption für eingetragene Lebenspartner ab sofort möglich.

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung ausdrücklich angeordnet, dass bis zur gesetzlichen Neuregelung das bisherige Gesetz mit der Maßgabe anzuwenden ist, dass die Adoption des angenommenen Kindes des eingetragenen Lebenspartners möglich ist.

Münster, 28.02.2013

Dr. Rita Coenen, Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht