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Das Elterngeld kommt!

Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts soll zum 01.01.2007 das kontrovers diskutierte Elterngeld eingeführt werden.

Das Elterngeld wird mindestens volle 12 Monate gezahlt. Zwei zusätzliche Partnermonate sollen Vätern einen Anreiz geben, Elternzeit zu nehmen. Alleinerziehende erhalten Elterngeld volle 14 Monate lang, sofern sie das alleinige Sorgerecht haben.

Generelle Voraussetzungen für den Elterngeldbezug ist, dass eine ausgeübte Berufstätigkeit für die Kinderbetreuung unterbrochen oder auf höchstens 30 Wochenstunden reduziert wird.

Das Elterngeld beläuft sich auf 67% des bisherigen Nettoeinkommens des erziehenden Elternteils. Der Höchstbetrag des Elterngeldes beläuft sich auf 1.800,00 EUR.

Ein Mindestelterngeld von 300,00 EUR erhalten alle erziehenden Elternteile, auch wenn sie vor der Geburt nicht gearbeitet oder weniger als 300,00 EUR verdient haben. Anders als beim Erziehungsgeld gelten für den Elterngeldbezug keine Einkommensgrenzen.

Die gezahlten 300,00 EUR werden auch nicht mit anderen staatlichen Transferleistungen, beispielsweise Arbeitslosengeld II, Wohngeld oder dem Kinderzuschlag verrechnet. Eine Anrechnung mit Sozialleistungen erfolgt erst bei einem Elterngeld oberhalb von 300,00 EUR.

Eltern können frei wählen, wer von beiden Elternteilen zu welchem Zeitpunkt Elterngeld in Anspruch nimmt. Ein Elternteil kann höchstens für 12 Monate Elterngeld beantragen. Zwei Monate stehen dem anderen Elternteil zu. Maximal kann also 14 Monate Elterngeld bezogen werden.

Eltern können auch zeitgleich Elterngeld beziehen, dann verkürzt sich der Bezugszeitrahmen entsprechend, z. B. auf 7 Monate für beide Partner. Der Bezugszeitraum des Elterngeldes kann aber auch auf 24 bzw. 28 Monate verdoppelt werden. Die Monatsbeträge werden dann jeweils halbiert.

Bei der Geburt eines weiteren Kindes innerhalb von 24 Monaten wird zusätzlich zum neuen Elterngeld ein Geschwisterbonus gezahlt. Diese Regelung gilt bereits für vor 2007 geborene Kinder.

Bei Mehrlingsgeburten werden für das zweite und jedes weitere Kind zum Elterngeld je 300,00 EUR gezahlt. Diese 300,00 EUR pro Kind sind grundsätzlich anrechnungsfrei auf staatliche Transferleistungen.

Das Elterngeld ist steuer- und abgabenfrei. Es unterliegt allerdings dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass sich das Elterngeld auf den Steuersatz für die übrigen Einkünfte auswirkt.

Münster, 22.06.2006

Dr. Rita Coenen, Rechtsanwältin