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Liebe Leserin, lieber Leser,

Wir freuen uns, Ihnen die Ausgabe 1/2015 von unserem "Newsletter Beamtenrecht" vorlegen zu können. Mit diesem digitalen Service möchten wir Mandantinnen und Mandanten unserer Sozietät regelmäßig über rechtliche Belange rund um das Thema "Beamtenrecht" informieren. Aktuelle Beiträge per Mausklick, d.h. für Sie, noch schneller und direkter informiert zu sein. Unser "Newsletter" soll Ihnen helfen, unnötige Fehler zu vermeiden und Rechte konsequent wahrzunehmen. Nutzen Sie unser Angebot. Das Abonnement ist selbstverständlich kostenlos. Es würde uns freuen, wenn Sie unseren Newsletter weiterempfehlen würden. Über unsere Homepage besteht für jeden die Möglichkeit, den Newsletter kostenlos zu bestellen.

Recht viel Lesegewinn wünscht Ihnen im Namen der Sozietät
Dr. Frank Schulze
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht

Beamtenrecht: Ein beamtenrechtliches Beurteilungssystem auf der Grundlage eines Ankreuzverfahrens kann rechtswidrig sein!

Bereits Anfang 2013 haben wir in einem Beitrag auf unserer Homepage darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung Beurteilungen transparent sein müssen. So hatte das Verwaltungsgericht Darmstadt die Beurteilungsrichtlinien der Zollverwaltung massiv kritisiert. Die Beschränkung auf die Vergabe von einzelnen Noten im Wege des Ankreuzens ohne verbale Zusätze sei nicht aussagekräftig. Zumindest im Rahmen des Gesamturteils am Ende der Beurteilung müsse dargelegt werden, nach welchen Kriterien und mit welcher Gewichtung das Gesamturteil begründet werde. Nur dann könne von einer transparenten Beurteilung gesprochen werden. Nunmehr hat sich erstmalig ein deutsches Obergericht dieser Kritik angeschlossen.
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Beamtenrecht: Der scheidungsrechtliche Versorgungsausgleich bei Landes- und Kommunalbeamten

Einvernehmliche Regelung kann untragbare Ergebnisse bei Anwendung der gesetzlichen Regelung vermeiden.
Wird eine Ehe geschieden, entscheidet das Familiengericht auch über die Durchführung des Versorgungsausgleichs. Dabei gilt es, die während der Ehezeit durch die Ehegatten erworbenen Rentenanwartschaften auszugleichen. Dies erfolgt bei Anrechten in der gesetzlichen Rentenversicherung intern durch Verrechnung der jeweiligen auszugleichenden Anrechte der Ehegatten.
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Beamtenrecht: Beurlaubung wegen Kindererziehung steht einer Beförderung nicht entgegen!

Beamtinnen, die sich wegen der Betreuung von Kindern beurlauben lassen, dürfen grundsätzlich nicht in ihrem beruflichen Fortkommen wegen dieser Kindererziehungszeiten behindert werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in einer Entscheidung vom 27.05.2014 - 6 B 467/14 - noch einmal in aller Deutlichkeit festgestellt.
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Meisterernst, Düsing, Manstetten Rechtsanwälte · Oststr. 2 · 48145 Münster
Dr. Frank Schulze (Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 10 Absatz 3 MDStV)
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