Liebe Leserin, lieber Leser,
Wir freuen uns, Ihnen die Ausgabe 5/2014 von unserem "Newsletter Beamtenrecht" vorlegen zu können. Mit diesem digitalen Service möchten wir Mandantinnen und Mandanten unserer Sozietät regelmäßig über rechtliche Belange rund um das Thema "Beamtenrecht" informieren. Aktuelle Beiträge per Mausklick, d.h. für Sie, noch schneller und direkter informiert zu sein. Unser "Newsletter" soll Ihnen helfen, unnötige Fehler zu vermeiden und Rechte konsequent wahrzunehmen. Nutzen Sie unser Angebot. Das Abonnement ist selbstverständlich kostenlos. Es würde uns freuen, wenn Sie unseren Newsletter weiterempfehlen würden. Über unsere Homepage besteht für jeden die Möglichkeit, den Newsletter kostenlos zu bestellen.
Recht viel Lesegewinn wünscht Ihnen im Namen der Sozietät
Dr. Frank Schulze
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Aktuelle Artikel zum Beamtenrecht
Beurteilungen für die Beförderungsauswahl müssen zwischen den Bewerbern ausreichend differenzieren!
Sind Beförderungsstellen zu vergeben, kommt den Beurteilungen der Bewerber eine entscheidende Bedeutung zu. Nach ständiger Rechtsprechung
hat Grundlage für die von dem Dienstherrn zu treffende Auswahlentscheidung die beamtenrechtliche Beurteilung zu sein. Maßgebend ist dabei zunächst das Gesamturteil, mit dem
die Beurteilung schließt.
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EuGH: Abgeltungsanspruch für nichtgenommenen Jahresurlaub ist vererbbar!
Bereits im Jahre 2009 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das Unionsrecht Arbeitnehmern einen Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für den Fall vermittelt, dass der Jahresurlaub in dem Bezugszeitraum
ganz oder teilweise nicht genommen werden konnte, weil der Arbeitnehmer in dieser Zeit krankgeschrieben war. Diese Rechtsprechung begünstigt nicht nur Arbeitnehmer sondern auch Beamte. Dies ist mittlerweile von den Verwaltungsgerichten anerkannt. Allerdings
bezieht sich diese Rechtsprechung lediglich auf den Anspruch auf Gewährung von Jahresurlaub, der sich unmittelbar aus dem Unionsrecht ergibt. Hierbei handelt es sich um 20 Tage.
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Polizeidiensttauglichkeit trotz Brustimplantaten?!
Die Bewerbung einer jungen Frau um die Einstellung in den mittleren Dienst der Schutzpolizei in Berlin endete mit einem erstaunlichen Ergebnis: Ablehnung der Bewerbung aufgrund von
zwei Brustimplantaten, die sich die Bewerberin zwei Jahre zuvor hatte einsetzen lassen! Der Polizeiarzt begründete seine Einschätzung, dass die Bewerberin nicht polizeidiensttauglich sei, mit dem Hinweis auf die
Polizeidienstvorschrift „Ärztliche Beurteilung von Polizeidiensttauglichkeit und der Polizeidienstfähigkeit (PDV 300)“. Diese Verwaltungsvorschrift sah in ihrer damaligen Fassung und sieht auch noch in ihrer
heutigen Fassung vor, dass Bewerberinnen mit Brustimplantaten nicht polizeidiensttauglich seien.
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Informationsveranstaltung
Beschwerdemanagement und Fürsorgepflicht; Rechte und Pflichten des Beamten in Konfliktsituationen
Freitag, 14. November 2014 · 16.00 Uhr
Referent: Dr. Frank Schulze, Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Die Veranstaltung findet in unseren Büroräumen in der Oststraße 2 in Münster statt. Sie ist kostenlos. Anmeldung per Telefon (0251 - 52091-13) oder E-Mail wird erbeten.

