Inhalte der Betriebsratsseminare

Mittwoch, 22.03.2023

1. Umgang mit Hinweisen (Whistleblowing) und „Geheimnissen“ im Betrieb:

  • Inhalt und Herausforderungen des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (Umsetzung der EU-Whistleblowing-RL)
  • Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Umsetzung im Betrieb, insb. bei der Einführung einer internen Meldestelle
  • Wie weit reicht die Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrats bei (vermeintlichen) Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen?
  • Wann stehen Geheimhaltungsinteressen des Unternehmens oder der Datenschutz dem Auskunftsverlangen des Betriebsrats im Wege?

 

Mittwoch, 10.05.2023

2. Mitbestimmung des Betriebsrats und Direktionsrecht

  • Welche Grenzen hat das arbeitgeberseitige Direktionsrecht aus Sicht der Kolleginnen und Kollegen?
  • Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Betriebsrat bei nicht sachgemäßer Ausübung des Direktionsrechtes?
  • In welchen Fällen hat der Betriebsrat bei Ausübung des Direktionsrechtes mitzubestimmen?
  • Das Beschwerdeverfahren nach § 85 BetrVG als Möglichkeit, den Betriebsrat „mit ins Boot zu holen“.

 

Mittwoch, 14.06.2023

3. Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen (§§ 99 – 103 BetrVG):

  • Wie ist der Betriebsrat bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen zu beteiligen und was gehört zu einer wirksamen Zustimmungsverweigerung?
  • Wie kann der Betriebsrat bei der Personalplanung und rund um den Einstellungsprozess Einfluss nehmen?
  • Welche Beteiligungsmöglichkeit gibt es bei Kündigungen und was ändert sich, wenn es um ein Betriebsratsmitglied geht?

 

Donnerstag, 07.09.2023

4. Beteiligungsrechte beim betrieblichen Umweltschutz:

  • Welche Beteiligungsrechte hat der Betriebsrat beim Umwelt-/Klimaschutz im Betrieb?
  • Was sind die wichtigsten gesetzlichen Regelungen?
  • Wie lässt sich ein Konzept zum Umweltschutz entwickeln und im Betrieb umsetzen?
  • Welche kleinen und großen Möglichkeiten kommen zur CO2 Reduzierung im Betrieb in Betracht?
  • Einbeziehung der Beschäftigten und Argumente zur Überzeugung des Unternehmens

 

Donnerstag, 26.10.2023

5. Worst Case: Insolvenz – Auswirkungen und Vorbeugemaßnahmen des Betriebsrats:

  • Was bedeutet eine Insolvenz für die Ansprüche der Beschäftigten, z.B. aus Arbeitszeitkonten oder Altersteilzeitverträgen?
  • Welche Vorbeugemaßnahmen kann der Betriebsrat ergreifen?
  • Was ist der Unterschied zwischen einer „normalen“ Insolvenz und einem „Schutzschirmverfahren“? Welche Rolle spielt ein Gläubigerausschuss?
  • Wie werden die Beteiligungsrechte des Betriebsrats durch eine Insolvenz beeinflusst, insbesondere im Rahmen von Betriebsänderungen?

 

Mittwoch, 15.11.2023

6. Aktuelle Rechtsprechung, die für die Arbeit des Betriebsrats von Bedeutung ist