Inhalte der Betriebsratsseminare
Mittwoch, 22.03.2023
1. Umgang mit Hinweisen (Whistleblowing) und „Geheimnissen“ im Betrieb:
- Inhalt und Herausforderungen des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (Umsetzung der EU-Whistleblowing-RL)
- Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Umsetzung im Betrieb, insb. bei der Einführung einer internen Meldestelle
- Wie weit reicht die Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrats bei (vermeintlichen) Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen?
- Wann stehen Geheimhaltungsinteressen des Unternehmens oder der Datenschutz dem Auskunftsverlangen des Betriebsrats im Wege?
Mittwoch, 10.05.2023
2. Mitbestimmung des Betriebsrats und Direktionsrecht
- Welche Grenzen hat das arbeitgeberseitige Direktionsrecht aus Sicht der Kolleginnen und Kollegen?
- Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Betriebsrat bei nicht sachgemäßer Ausübung des Direktionsrechtes?
- In welchen Fällen hat der Betriebsrat bei Ausübung des Direktionsrechtes mitzubestimmen?
- Das Beschwerdeverfahren nach § 85 BetrVG als Möglichkeit, den Betriebsrat „mit ins Boot zu holen“.
Mittwoch, 14.06.2023
3. Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen (§§ 99 – 103 BetrVG):
- Wie ist der Betriebsrat bei Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen zu beteiligen und was gehört zu einer wirksamen Zustimmungsverweigerung?
- Wie kann der Betriebsrat bei der Personalplanung und rund um den Einstellungsprozess Einfluss nehmen?
- Welche Beteiligungsmöglichkeit gibt es bei Kündigungen und was ändert sich, wenn es um ein Betriebsratsmitglied geht?
Donnerstag, 07.09.2023
4. Beteiligungsrechte beim betrieblichen Umweltschutz:
- Welche Beteiligungsrechte hat der Betriebsrat beim Umwelt-/Klimaschutz im Betrieb?
- Was sind die wichtigsten gesetzlichen Regelungen?
- Wie lässt sich ein Konzept zum Umweltschutz entwickeln und im Betrieb umsetzen?
- Welche kleinen und großen Möglichkeiten kommen zur CO2 Reduzierung im Betrieb in Betracht?
- Einbeziehung der Beschäftigten und Argumente zur Überzeugung des Unternehmens
Donnerstag, 26.10.2023
5. Worst Case: Insolvenz – Auswirkungen und Vorbeugemaßnahmen des Betriebsrats:
- Was bedeutet eine Insolvenz für die Ansprüche der Beschäftigten, z.B. aus Arbeitszeitkonten oder Altersteilzeitverträgen?
- Welche Vorbeugemaßnahmen kann der Betriebsrat ergreifen?
- Was ist der Unterschied zwischen einer „normalen“ Insolvenz und einem „Schutzschirmverfahren“? Welche Rolle spielt ein Gläubigerausschuss?
- Wie werden die Beteiligungsrechte des Betriebsrats durch eine Insolvenz beeinflusst, insbesondere im Rahmen von Betriebsänderungen?
Mittwoch, 15.11.2023
6. Aktuelle Rechtsprechung, die für die Arbeit des Betriebsrats von Bedeutung ist