Verfassungsrecht

Zurück

Verfassungsrecht
Minderjährigenehen unter 16 Jahren sind nichtig – darf der Gesetzgeber das anordnen?

Antje Wittmann/Mechtild Düsing, Minder­jäh­rigenehen unter 16 Jahren sind nichtig – darf der Gesetzgeber das anordnen? BVerfG wird über BGH-Vorlage nach Art. 100 GG entscheiden – die Rechte von Minder­jährigen schützen, Anwaltsblatt Heft Juli/August 2020

Münster, 03.08.2020